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Elektromobilität – So können Arbeitgeber elektrische Fahrzeuge fördern

31. Oktober 2022
freundlicher mitarbeiter am telefon

Für immer mehr Menschen gehört ein Elektroauto mittlerweile zum Alltag. Der Marktanteil der klimaneutralen Flitzer liegt 2022 schon bei knapp 20 Prozent, im Straßenverkehr sind sie keine Besonderheit mehr. Da auch immer mehr Mitarbeiter ein elektrisches Fahrzeug besitzen, haben sich viele Unternehmen an diese Situation angepasst. Wir schauen uns in diesem Artikel an, was Arbeitgeber zur Förderung von Elektromobilität beitragen können.

Vorteile bei der 1%-Regelung

Bei der privaten Nutzung eines Dienstwagens muss der geldwerte Vorteil monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises versteuert werden. Bei einem Verbrenner, welcher einen Listenpreis von 42.000 Euro hat, wären das also 420 Euro zu versteuerndem Gewinn im Monat mehr, was für viele Menschen eine zu hohe Summe darstellt.

Für Fahrzeuge mit Elektroantrieb gelten hier andere Bedingungen. Alle Elektroautos, die nach dem 31. Dezember 2018 zugelassen wurden, müssen diese 1% nur auf die Hälfte des Listenpreises zahlen. Sogenannte ,,Plug-In-Hybriden“ sind in diese Regelung mit einbezogen, insofern sie eine Reichweite von mindestens 60 Kilometern rein elektrisch haben. Im Jahr 2019 wurde durch das sogenannte ,,Jahressteuergesetz“ festgelegt, dass die Versteuerung der privaten Kfz-Nutzung bis 2030 sogar nur noch mit 0,25 Prozent des Brutto Listenpreises zu erfolgen hat.

Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern ein elektronisches Fahrzeug zur Verfügung stellen, schaffen Sie ein Alleinstellungsmerkmal. Auch der finanzielle Aspekt sollte nicht unbeachtet bleiben, denn durch die niedrigere Besteuerung ist ein Elektroauto fast für jeden Menschen bezahlbar geworden. Zudem hat ein Fuhrpark aus Elektrofahrzeugen den Vorteil, dass Ihr Unternehmen modernen & fortschrittlicher auftritt.

Aufladen von Elektrofahrzeugen: Keine Lohnsteuer

Bereits seit 2017 fällt keine Lohnsteuer mehr darauf an, wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern das kostenlose Aufladen ihres Fahrzeugs am Arbeitsplatz ermöglichen. Diese Regelung gilt auch für Elektroroller und Fahrrädern, wenn diese mit einem Versicherungskennzeichen versehen und so als Kraftfahrzeuge einzuordnen sind. Steuerbefreit ist das Laden in vielen Fällen, unter anderem gehören hierzu:

  • Laden an einer ortfesten betrieblichen Einrichtung, hierbei ist es egal ob es ein privates oder ein geschäftliches Fahrzeug oder ein E-Scooter ist
  • Laden an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung einer anderen Firma, wenn diese im Zusammenhang mit dem Unternehmen der Mitarbeiter steht
  • Leiharbeiter laden am Betrieb des Unternehmens, welche sie verliehen hat, ein E-Bike mit Kennzeichen oder einen E-Scooter auf

Förderung von Ladestationen für zuhause

Auch das Laden daheim wird vom Arbeitgeber gefördert. Wenn der Arbeitgeber einem Mitarbeiter eine Ladestation für zu Hause überlässt, ist diese komplett von der Lohnsteuer befreit. Allerdings muss der Arbeitgeber den sogenannten geldwerten Vorteil mit einem pauschalen Steuersatz in Höhe von 25 Prozent des Verkehrswertes versteuern. Die Lohnsteuer ist damit abgegolten.

Wie Sie sehen, gibt es viele Möglichkeiten, Elektromobilität in einem Unternehmen zu fördern. Für beide Seiten ergeben sich entscheidende Vorteile, sowohl bei der betrieblichen als auch der gewerblichen Nutzung.

Elektroauto Förderung Ladestation
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