Smart BR Logo

Diese Corona-Sonderregeln darf Ihr Arbeitgeber 2021 nutzen

22. December 2020
arbeitgeber corona regeln Bild von: Ahmet Aglamaz/Adobe Stock

Lesezeit 0,5 Minuten

Die Corona-Pandemie hält die Welt weiterhin in Atem. Die Bundesregierung rechnet damit, dass uns COVID-19 noch den gesamten Winter beschäftigen wird. Der Bundestag hat deshalb kürzlich endgültig die Verlängerung der Corona-Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Welche Regeln Ihr Arbeitgeber nutzen darf, lesen Sie im Folgenden:

Von Kurzarbeit betroffene Kollegen bekommen unter Umständen mehr Geld. Denn für alle Beschäftigten, deren Kurzarbeitergeld bis zum 31.3.2021 entsteht, beträgt das Kurzarbeitergeld ab dem 4. Monat 70 % bzw. bei der Versorgung von Kindern 77 % und ab dem 7. Monat 80 % bzw. 87 % mit Kindern. Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beträgt insgesamt 24 Monate bis Ende dieses Jahres (2021).

Sehr wichtig für Ihre Kollegen ist: Verdienste aus geringfügigen Beschäftigungen werden bis zum 31.12.2021 nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Verbesserungen gibt es zudem, wenn Kollegen die gewonnene Zeit nutzen, um sich beruflich weiterzubilden.

Die für diesen Fall vorgesehene hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit gilt weiter. Sie ist zudem nicht mehr daran geknüpft, dass die Qualifizierung mindestens 50 % der Zeit des Arbeitsausfalls umfassen muss.

! Achtung: Datum 31.3.2021 beachten

Sollte Ihrem Betrieb jetzt erstmalig Kurzarbeit drohen, profitiert Ihr Arbeitgeber von der Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld, wenn er die Kurzarbeit bis zum 31.3.2021 beginnt.

Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge
Schulungstermin buchen
Ihr Lotsenservice
Rufen Sie unser Service-Team jederzeit kostenlos an:
Tel.: +49 228 9550-290
E-Mail: team@smart-br.net
Oder buchen Sie jetzt Ihren unverbindlichen Schulungstermin bei unserem Smart BR-Serviceteam:
Wir zeigen Ihnen wie Sie jederzeit und von jedem Ort jedes Mitbestimmungsproblem lösen!
Wie Sie mit wenigen Klicks auf rechtsichere Fachinformationen und Arbeitshilfen zugreifen können.
Wie Sie individuelle Zugänge anlegen und Ihre Betriebsratsarbeit optimieren können.
Produkt Manager
Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Online-Termin.
Kristin Richter, Produktmanagerin von Smart BR.