Egal ob Texte verfassen, auf Mails antworten oder auch zu Recherchezwecken für ein Projekt – die künstliche Intelligenz ChatGPT vom Unternehmen OpenAI ist gerade in aller Munde. Doch wann darf ich eigentlich als Betriebsrätin oder Betriebsrat diese Software für Zwecke am Arbeitsplatz einsetzen? Und muss mein Arbeitgeber das wissen? Wir sagen Ihnen alles, was Sie wissen möchten.
Was kann ChatGPT am Arbeitsplatz?
Als Betriebsrätin oder Betriebsrat erledigen Sie jeden Tag viele Aufgaben, bei welchen Sie bestimmt auch hin und wieder Hilfe gebrauchen könnten – doch einen Assistenten haben Sie wahrscheinlich noch nicht. Bevor wir uns den rechtlichen Aspekt anschauen, geben wir Ihnen einen Überblick, wobei
die Software Ihnen rein theoretisch helfen kann.
Unter anderem hilft ChatGPT Ihnen bei diesen alltäglichen Arbeiten:
- Hilfe bei rechtlichen Fragen durch automatisierte Recherche und Web-Erweiterung
- Hilfe bei der Interpretation von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
- Inspiration bei der Klärung von Mitarbeiterbeschwerden, Lösungsansätze
- Gesprächsvorbereitung durch das Erstellen von Skripten
- Arbeitszeit- und Schichtplanung nach Dateneinspeisung
- Erstellung von Tabellen und Übersichten
- Nutzung als Inspiration bei allen anderen Aufgaben
Darf ich ChatGPT am Arbeitsplatz nutzen?
In Ihrem Arbeitsvertrag als Betriebsrätin oder Betriebsrat ist genau festgelegt, welche Aufgaben Sie erledigen müssen und meist auch, dass Sie diese ,,höchstpersönlich“ abarbeiten müssen. Es wäre also beispielsweise nicht erlaubt, dass Sie sich hinlegen und eine andere Person ohne das Einverständnis des Vorgesetzten Ihre Arbeit übernimmt. Genauso verhält es sich mit dem Einsatz der Software ChatGPT – sie darf nicht komplett die Arbeit übernehmen, die eigentlich Sie selbst erledigen müssen.
Also: Sie dürfen nicht ohne die Erlaubnis Ihres Chefs die komplette Arbeit mit ChatGPT erledigen lassen. Sonst kann eine Abmahnung wegen Nichteinhaltung des Arbeitsvertrages oder sogar eine Kündigung folgen.
Informieren Sie also auf jeden Fall immer Ihren Arbeitgeber, wenn Sie ChatGPT am Arbeitsplatz nutzen möchten und unterlassen Sie die Nutzung, wenn der Arbeitgeber das nicht möchte. Zudem sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass die Website keine Datenschutzstandards erfüllt und nicht mit sensiblen Daten gefüttert werden darf.
Risiken der Nutzung von ChatGPT am Arbeitsplatz
Wenn Sie Als Betriebsrätin oder Betriebsrat ChatGPT am Arbeitsplatz verwenden, dann ist das auch mit einigen Risiken verbunden. Diese sollten Sie im Vorfeld berücksichtigen, damit Sie Fehler vermeiden. Dazu müssen Sie auch wissen, dass die Software noch vergleichsweise neu ist und in den nächsten Jahren noch große Fortschritte macht – viele Experten sind sich sicher, dass die Technologie den Arbeitsmarkt noch nachhaltig verändern wird.
ChatGPT macht heute noch einige Fehler – vor allem bei komplexen Themen wie Steuer- oder Arbeitsrecht. Auch in langen Texten baut ChatGPT noch viele feine Fehler oder fragwürdige Quellen ein, welche Sie lieber noch einmal selbst überprüfen sollten. Komplett auf die Software können Sie sich also noch nicht verlassen, da diese Fehler dann Ihnen zugeschrieben werden.
Insgesamt kann ChatGPT Ihnen bei enorm vielen Aufgaben helfen – hierfür benötigen Sie als Betriebsrat jedoch immer das Einverständnis von Ihrem Chef, am besten in schriftlicher Form. Bei komplexen und rechtlich sensiblen Themen sollten Sie jedoch lieber noch selbst recherchieren, hierauf ist das Programm nicht optimiert.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesem Artikel weiterhelfen und Sie wissen nun, wie Sie das Programm zu Ihren Gunsten nutzen können!

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