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Anfang Dezember hat das Bundessozialgericht (BSG) eine bedeutende Entscheidung gefällt, die vor allem Ihre im Homeoffice tätigen Kolleginnen und Kollegen betrifft. Auch im Homeoffice kann es einen Wegeunfall geben, der versichert ist (BSG, 8.12.2021, Az. B 2 U 4/21 R).
Sturz auf dem Weg zum Heimarbeitsplatz
Der Fall: Der Arbeitnehmer war auf dem Weg von seinem Schlafzimmer zu seinem Schreibtisch im Homeoffice, um in den Arbeitstag zu starten. Sein häusliches Büro befand sich in einer tiefer gelegenen Etage im Haus. Üblicherweise beginnt er dort zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken. Auf der Treppe rutschte er aus und brach sich einen Brustwirbel. Der Arbeitnehmer verlangte daraufhin Leistungen von der Berufsgenossenschaft.
Berufsgenossenschaft lehnt Leistungen ab
Die Berufsgenossenschaft ging nicht von einem Arbeitsbzw. Wegeunfall aus und lehnte die Leistungen ab. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Arbeitnehmer und andere versicherte Personen während der Ausübung einer versicherten Arbeitstätigkeit erleiden. Dazu gehören auch Wegeunfälle. Wer allerdings im Homeoffice stürzt, konnte bis dato nicht davon ausgehen, dass dabei erlittene Verletzungen als Arbeitsunfall anerkannt werden.
Erster morgendlicher Weg ist versichert
Das vom Arbeitnehmer eingeschaltete Sozialgericht erkannte den erstmaligen morgendlichen Weg vom Schlafzimmer ins Homeoffice als versicherten Betriebsweg an. Das Landessozialgericht sah das anders und ging von einer unversicherten Vorbereitungshandlung aus.
BSG erkennt Wegeunfall an
Die Entscheidung: Das BSG urteilte, dass Arbeitnehmer im Homeoffice, die auf dem erstmaligen Weg vom Schlafzimmer ins Homeoffice stürzen und sich verletzen, durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind. Das Gericht ging hier von einem Arbeitsunfall nach Sozialgesetzbuch (SGB) VII aus, weil der Arbeitnehmer sich unmittelbar auf dem Weg zum häuslichen Arbeitsplatz befand und damit im Interesse des Arbeitgebers handelte.
Fazit: Der Weg vom Schlafzimmer ins Homeoffice ist unfallversichert
Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück ereignen. Der erlittene Gesundheitsschaden muss die Folge des Unfalls sein. Zu solchen Unfällen zählen neuerdings auch Unfälle, die sich auf dem Weg ins Homeoffice ereignen.
Nachstehend habe ich für Sie ein hilfreiches Muster für die Anmeldung eines Arbeitsunfalls erstellt. Geben Sie es an Ihre betroffenen Kolleginnen und Kollegen bei einem Unfall weiter.
§ 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII
Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt des Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht in gleichem Umfang wie bei der Tätigkeit in der Unternehmensstätte Versicherungsschutz.
Muster-Schreiben: Muster für eine interne Unfallmeldung
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