Sie dürfen Ihre Betriebsratssitzungen jetzt auch virtuell durchführen

23. Juni 2020

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sah bisher keine virtuellen Betriebsratssitzungen vor. Bis dato war in §§ 30, 33 BetrVG nur die Möglichkeit vorgesehen, in Präsenzsitzungen, also gemeinsamen Sitzungen vor Ort, Themen zu diskutieren und Beschlüsse zu fassen. Das war und ist während der Corona-Pandemie allerdings schwierig.

Dennoch gibt es gerade jetzt viele Themen zu diskutieren und Angelegenheiten zu entscheiden. Schließlich bestimmen Sie als Betriebsrat z. B. beim Thema Homeoffice und Kurzarbeit mit. Das war bis vor Kurzem nicht rechtssicher möglich. Jetzt hat der Gesetzgeber aber für die derzeitige Ausnahmesituation der Corona-Pandemie das BetrVG geändert.

Betriebsratssitzungen per Videokonferenz

Ab sofort können Sie Ihre Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenz abhalten und auch Beschlüsse fassen. Diese Änderungen des BetrVG hat der Bundestag am 23.4.2020 im Rahmen des „Arbeit-von-Morgen-Gesetzes“ beschlossen. Anschließend mussten sie noch den Bundesrat passieren. Das war am 15.5.2020 der Fall. Nun muss der Bundespräsident noch unterzeichnen. Die Regelung gilt befristet, und zwar vorläufig bis zum 31.12.2020. Die Änderungen treten zudem rückwirkend zum 1.3.2020 in Kraft. Damit sind auch die Beschlüsse, die Sie während der Krisenzeit bereits virtuell gefasst haben, wirksam.

Nichtöffentlichkeit muss sichergestellt werden

Für Sie ist es zudem wichtig zu wissen, dass auch bei den virtuellen Betriebsratssitzungen der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit gewahrt bleiben muss. Sie haben also durch die Nutzung entsprechender Software sicherzustellen, dass unberechtigte Dritte nicht an den Sitzungen teilnehmen. Da es sich dabei um Kosten handelt, die im Rahmen der Betriebsratsarbeit anfallen, muss Ihr Arbeitgeber diese nach § 40 BetrVG tragen.

Entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber

Als Betriebsrat haben Sie zwar die freie Wahl. Wählen Sie aber gerade in diesem Fall gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber eine Software, also ein Tool für Videokonferenzen, aus. Denn Sie sollten sich sinnvollerweise für ein Tool entscheiden, das Sie auch aus datenschutzrechtlicher Sicht gut im Homeoffice nutzen können. Auf den Datenschutz müssen Sie natürlich weiterhin achten. Es ist also wichtig, dass das Tool die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Das ist in der Regel bei Anbietern der Fall, deren Server in Deutschland stehen. Wählen Sie zudem die jeweilige Business-Variante. Die Auswahl der richtigen Software ist wichtig und auch im Interesse Ihres Arbeitgebers. Schließlich geht es in den Betriebsratssitzungen unter Umständen auch um Betriebsgeheimnisse und Angelegenheiten, von denen weder Sie noch Ihr Arbeitgeber möchte, dass unbeteiligte Dritte davon Kenntnis erlangen. Insgesamt ist es natürlich sinnvoll, wenn Sie sich im Unternehmen auf ein Tool einigen, das alle nutzen. Das macht die Kommunikation unterschiedlicher Gremien einfacher.

© 06/2020 VNR AG

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