Stellt Ihr Arbeitgeber fest, dass ein Kollege immer wieder oder über einen längeren Zeitraum hinweg arbeitsunfähig erkrankt, soll mit innerbetrieblichen Mitteln versucht werden, dessen Gesundheit bzw. Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. § 84 SGB IX regelt die Pflicht Ihres Arbeitgebers zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).
BEM-Gespräch mit allen Beteiligten
In jedem BEM muss ein Gespräch zwischen Ihrem Arbeitgeber und dem betroffenen Kollegen sowie möglichst mit Ihnen geführt werden. Am Ende des Gesprächs legen Sie dann gemeinsam fest, welche Maßnahmen getroffen werden, um die Arbeitskraft des Kollegen zu erhalten. Schließlich hat Ihr Arbeitgeber dem Kollegen einen leidensgerechten Arbeitsplatz anzubieten. Zudem liegt es in seinem Interesse, die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter möglichst zu erhalten.
Folgende Maßnahmen können sich anbieten
■ Vorübergehend kann die Arbeitszeit reduziert werden.
■ Hat ein Kollege Rückenprobleme, kann eine Arbeit im Wechsel helfen (teils sitzend, teils stehend).
■ Generell können flexible Arbeitszeiten wie Telearbeit entlasten.
■ Eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz ist zu prüfen.
■ War ein Kollege über einen längeren Zeitraum erkrankt, ist zudem immer an eine stufenweise Eingliederung zu denken.
© 11/2019 VNR AG

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!