Behalten Sie bei der Sitzung diese Aspekte im Blick

27. November 2019

Als Betriebsrat sollten Sie alles daransetzen, die Sitzung optimal durchzuführen. Denn als Betriebsratsvorsitzender leiten Sie die Betriebsratssitzungen.

Gesetzlich vorgeschrieben: die Anwesenheitsliste

Lassen Sie gleich zu Beginn der Sitzung eine Anwesenheitsliste mit dem Datum versehen herumgehen. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) schreibt das Führen einer Anwesenheitsliste vor, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig eintragen muss (§ 34 Abs. 1 BetrVG). Diese müssen Sie später der Sitzungsniederschrift beifügen. Sie kann bei Bedarf als Nachweis für die Gültigkeit von Beschlüssen herangezogen werden.

! ACHTUNG: Anwesenheitszeiten vermerken

Um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden, ist es sinnvoll, wenn die Teilnehmer auch ihre Anwesenheitszeiten notieren. Das heißt: Kollegen, die den Sitzungssaal früher verlassen müssen, notieren ihr zeitigeres Gehen. Auf jeden Fall sollten Sie als Betriebsratsvorsitzender darauf achten, dass Kollegen, die später kommen, sich noch in die Liste eintragen.

Zwischenstände notieren

Damit Sie eventuelle Ungereimtheiten später nachvollziehen können, z. B. wenn sich bei Beschlüssen beim Addieren der Stimmen unterschiedliche Summen ergeben, notieren Sie sich das Kommen und Gehen Ihrer Kollegen während der Sitzung am besten auf Ihrer Tagesordnung neben dem jeweiligen Tagesordnungspunkt.

Muster: Anwesenheitsliste zur Betriebsratssitzung vom …

Namen der TeilnehmerAnwesenheitszeit von … bis … UhrUnterschrift oder Verhinderungsgrund
Betriebsratsmitglieder  
   
   
Ersatzmitglied  
   
Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gewerkschaft  
   
Vertreter der Unternehmensleitung  
   
Sonstige Teilnehmer der Sitzung  

Das müssen Sie nach der Sitzung tun

Nach der Sitzung müssen Sie als Betriebsratsvorsitzender nicht nur dafür sorgen, dass das Protokoll erstellt wird. Sie müssen auch im Auge behalten, dass die Kolleginnen und Kollegen, die während der Sitzung Aufgaben übernommen haben, diese auch erledigen.

Zudem müssen Sie der Unternehmensleitung etwaige Beschlüsse bekannt geben. Denn alle Entscheidungen, die Sie als Gremium treffen, treffen Sie durch Beschluss (§ 33 BetrVG). Wie Sie einen rechtssicheren Beschluss fassen, können Sie anhand der Checkliste unten prüfen.

Checkliste: Wirksamer Betriebsratsbeschluss

  • Sämtliche Betriebsratsmitglieder wurden ordnungsgemäß zur Betriebsratssitzung geladen.
  • Für verhinderte Betriebsratsmitglieder wurden Ersatzmitglieder geladen.
  • Der Vertreter der Schwerbehinderten wurde eingeladen.
  • Ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung wurde eingeladen.
  • Die Tagesordnung wurde den Kollegen aus dem Gremium rechtzeitig mitgeteilt. Das ist die Voraussetzung dafür, dass sie sich in die zu diskutierende Materie einlesen konnten.
  • Der Betriebsrat war beschlussfähig.
  • Der Vorsitzende des Betriebsrats hat die Beschlussfähigkeit festgestellt.
  • Der Beschluss wurde während der Betriebsratssitzung gefasst.
  • Der Beschluss wurde angenommen.
  • Der Beschluss wurde in die Sitzungsniederschrift aufgenommen.

Können Sie bei allen diesen Punkten das Ja ankreuzen, spricht vieles dafür, dass Ihr Betriebsratsbeschluss wirksam ist.

© 11/2019 VNR AG

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