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Bei unbefugter Löschung von Daten kann Ihr Arbeitgeber kündigen

03. Januar 2021
ordentliche kündigung

Lesezeit 2 Minuten

Die meisten Arbeitnehmer verhalten sich ihrem Arbeitgeber gegenüber loyal. Zudem kommen sie im Großen und Ganzen ihren Pflichten nach, auch wenn sie mit ihrem Arbeitgeber hie und da nicht einverstanden sind. Aber es kommt durchaus vor, dass Kollegen Verhaltensweisen entwickeln, die Ihrem Betrieb schaden. Greift Ihr Arbeitgeber in einem solchen Fall hart durch und kündigt fristlos, kann eine entsprechende Kündigung gerechtfertigt sein. Und zwar laut Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg auch dann, wenn es sich nur um die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten handelt (17.9.2020, Az. 17 Sa 8/20).

§ 626 Abs. 1 BGB

(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Arbeitgeber bietet Arbeitnehmer Aufhebungsvertrag an

Der Fall: Der Arbeitnehmer war bei seinem Arbeitgeber als Key Account Manager im Außendienst beschäftigt. Das Unternehmen vertreibt vor allem Staubsauger. Als der Arbeitgeber Spannungen auf der persönlichen Ebene zwischen ihm und seinem Mitarbeiter feststellte, berief er ein Personalgespräch ein. In dem Gespräch erklärte er ihm, dass er das Beschäftigungsverhältnis beenden wolle. Er legte ihm dazu einen Aufhebungsvertrag vor. Der Arbeitnehmer weigerte sich jedoch, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Er forderte stattdessen eine Abfindung.

Arbeitnehmer löscht Daten in erheblichem Umfang

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