Teilversammlung – Das sind die 3 wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen

30. November 2019

Nicht immer lassen sich alle Belegschaftsmitglieder unter einen Hut bekommen. Deshalb sieht das Gesetz Teilversammlungen vor.

Teilversammlung oder Vollversammlung? Sie müssen es klären

Als Betriebsrat können Sie nicht frei entscheiden, ob Sie eine Betriebsversammlung oder es geht, dann sind Sie verpflichtet, eine Teilversammlungen durchführen wollen. Sie können es auch nicht einmal so und einmal so machen. Entweder die Struktur Ihres Betriebs macht eine Betriebsversammlung unmöglich. Dann müssen Sie stattdessen Teilversammlungen organisieren. Oder Betriebsversammlung durchzuführen.

Bei dieser Entscheidung steht Ihnen allerdings ein Beurteilungsspielraum zu. Das heißt, Sie müssen abwägen, ob es Ihnen unzumutbar ist, Ihre Kolleginnen und Kollegen im Rahmen einer Betriebsversammlung zu informieren, § 44 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

! WICHTIG

Ihr Arbeitgeber trägt die Kosten

Ihrem Arbeitgeber wird eine Vollversammlung natürlich lieber sein. Denn sie ist günstiger. Darauf kommt es aber nicht an. Entscheiden Sie, dass die Teilversammlung die richtige Form der Veranstaltung ist, spielen etwaige Mehrkosten keine Rolle. Die muss Ihr Arbeitgeber tragen.

1. Wann muss eine Teilversammlung abgehalten werden?

Die Vollversammlung ist der Normalfall. Sie hat grundsätzlich Vorrang vor einer Teilversammlung. Ziel ist es deshalb stets, den Zeitpunkt einer Betriebsversammlung so anzusetzen, dass eine möglichst hohe Beteiligung erreicht werden kann. Nur wenn es tatsächlich nicht möglich ist, die ganze Belegschaft zu einer Betriebsversammlung zusammenzutrommeln, kommen Teilversammlungen in Betracht. Gleiches gilt, wenn der Aufwand, eine Zusammenkunft aller Belegschaftsmitglieder zu organisieren, zu hoch ist.

Beispiele für Teilversammlungen

a) Mehrschichtbetrieb

In der Praxis kommt das am häufigsten vor bei Betrieben, die in 2 oder mehr Schichten arbeiten.

b) Großkonzern

Auch in Betrieben, deren Belegschaft extrem groß ist, darf eine Teilversammlung einberufen werden.

c) Außendienst

Möglich ist eine solche Versammlung auch, wenn eine Gruppe von Arbeitnehmern (z. B. Außendienstlern) so weit weg vom Hauptbetrieb eingesetzt ist, dass sie an einer normalen Betriebsversammlung nicht teilnehmen kann.

d) Keine räumlichen Möglichkeiten

Eine weitere Möglichkeit, statt einer Betriebsversammlung Teilversammlungen abzuhalten, ist, wenn kein ausreichend großer Raum vorhanden ist. In diesem Fall ist das Durchführen von Teilversammlungen allerdings nur erlaubt, wenn die Anmietung eines Raums nicht möglich ist. Gleiches gilt, wenn durch die Anmietung unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen würden.

2. Wann darf keine Teilversammlung einberufen werden?

Vollversammlung oder Teilversammlung? Diese Frage werden Sie unter Umständen nicht so leicht klären können. In einigen Fällen steht von vornherein fest, dass nur eine Betriebsversammlung in Betracht kommt:

a) Betriebsstätten liegen weit auseinander

Nur der Umstand, dass Betriebsstätten weit auseinanderliegen, ist kein Grund für eine Teilversammlung. Damit eine Teilversammlung stattfinden kann, müssen weitere Schwierigkeiten auftreten, z. B. eine mangelnde Verkehrsanbindung. Erlauben es die Verkehrsmöglichkeiten hingegen, den Versammlungsort zu erreichen, muss eine Betriebsversammlung stattfinden.

! WICHTIG

Zeitlicher Aufwand ist entscheidend

Maßgeblich ist dabei letztlich auch der zeitliche Aufwand. Sind Ihre Kolleginnen und Kollegen für eine 2-stündige Betriebsversammlung 5 Stunden unterwegs, steht das in keinem Verhältnis. Müssen sie hingegen eine halbe oder eine Stunde fahren, um den Versammlungsort zu erreichen, gibt das wohl keinen Anlass, Teilversammlungen durchzuführen.

Auch die Kosten spielen eine Rolle. Entstehen durch die Fahrt zum Veranstaltungsort unverhältnismäßig hohe Reisekosten, indiziert das auch einen Grund, Teilversammlungen abzuhalten. Das ist z. B. der Fall, wenn sehr viele Kollegen einen weiten Weg zum Veranstaltungsort haben.

Tipp: Arbeitgeber hat auch Reisekosten zu übernehmen
Die Reisekosten, die durch die Fahrt zur Versammlung anfallen, trägt Ihr Arbeitgeber. Denn er muss alle Betriebsversammlungen, die während der Arbeitszeit stattfinden, wie Arbeitszeit vergüten, einschließlich etwa zusätzlicher Wegzeiten (§ 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG).

b) Keine Teilversammlung nur für bestimmte Gruppen

Nicht zulässig als Teilversammlungen sind Versammlungen von Gruppen.

Beispiele für nicht zulässige Teilversammlungen

So ist eine Versammlung der Gruppe der Arbeiter, der Angestellten, der Frauen oder der ausländischen Arbeitnehmer als Teilversammlung nicht erlaubt. Bei diesen Versammlungen handelt es sich nicht um Betriebsversammlungen im Sinne des § 42 BetrVG.

3. Wie unterscheidet sich eine Teilversammlung von einer Abteilungsversammlung?

Verwechseln Sie Teilversammlungen nicht mit Abteilungsversammlungen. Abteilungsversammlungen werden abgehalten, wenn es nur darum geht, die besonderen Belange einer Abteilung zu erörtern (§ 42 Abs. 2 Satz 1 BetrVG), beispielsweise: Produktion, Verwaltung (also eine organisatorische Einheit). Voll- und Teilversammlungen zielen hingegen darauf ab, Punkte zu besprechen, die die gesamte Belegschaft angehen.

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