Dürfen wir unsere Sitzungen auch nach Feierabend abhalten?

22. Juni 2022

FRAGE: Wir halten unsere Betriebsratssitzungen von Zeit zu Zeit gern auch mal nach Feierabend ab. Um diese Uhrzeit ist es manchmal einfacher, alle unter einen Hut zu bekommen. Wir fragen uns nun, ob unser Arbeitgeber auch in diesem Fall die Sitzungszeit gutschreiben muss.

HIER KOMMT ES AUF DIE ABWÄGUNG IM EINZELFALL AN

ANTWORT: In den meisten Fällen wird Ihr Arbeitgeber das nicht machen müssen. Denn es ist Ihre Pflicht, Ihre betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben während der Arbeitszeit zu erledigen. Das gilt auch für Betriebsratssitzungen. Nur wenn das nicht möglich ist, können Sie als Betriebsrat Ihre Aufgaben auch außerhalb der Arbeitszeit erledigen und entsprechenden Freizeitausgleich verlangen. Zudem besteht nur in solchen Fällen ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

BEISPIELE FÜR BETRIEBSBEDINGTE GRÜNDE

Betriebsbedingte Gründe, die es rechtfertigen, betriebsverfassungsrechtliche Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit zu erledigen, sind z. B.:

►  Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber, die über die betriebliche Arbeitszeit hinausgehen,

►  Sitzungen, die auf Wunsch Ihres Arbeitgebers außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, oder

►  unterschiedliche Arbeitszeiten der einzelnen Betriebsratsmitglieder, wie etwa in Schichtbetrieben oder bei teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedern.

BETRIEBSRATSSITZUNGEN FINDEN MEIST WÄHREND DER ARBEITSZEIT STATT

Ihre Betriebsratssitzungen finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. Bei der Festlegung des genauen Zeitpunkts haben Sie jedoch auf die betrieblichen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen (§ 30 Betriebsverfassungsgesetz). Zudem müssen Sie Ihren Arbeitgeber über den jeweiligen Zeitpunkt der Sitzung unterrichten.

MEIN TIPP: LEGEN SIE FESTE TERMINE FEST

Wenn es die betrieblichen Verhältnisse erlauben, ist es meist am besten, wenn Sie sich mit Ihren Kolleginnen und Kollegen auf einen bestimmten Sitzungsturnus einigen und diesen dann auch einhalten. Dann gibt es feste Sitzungstage. Das hat den positiven Effekt, dass sich sowohl Ihr Arbeitgeber als auch die Kolleginnen und Kollegen auf die Abwesenheit der jeweiligen Betriebsräte vom Arbeitsplatz einrichten können.

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