Frage: Unsere nächste Betriebsversammlung steht an. Wir hegen aktuell den Verdacht, dass unser Arbeitgeber einigen Kollegen systema-tisch Termine zuweist, um zu verhindern, dass sie daran teilnehmen. Darf er das? Was können wir tun?
Ihr Arbeitgeber darf die Teilnahme Ihrer Kollegen nicht verhindern
Antwort: Nein, Ihr Arbeitgeber darf die Teilnahme grundsätzlich nicht aktiv verhindern. Denn Ihre Kolleginnen und Kollegen aus der Belegschaft haben ein Teilnahmerecht an der Betriebsversammlung.
Es gibt allerdings immer Situationen, in denen die Teilnahme von einigen Kollegen aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, z. B. weil sie Notdienste zu übernehmen haben. In solchen Fällen darf Ihr Arbeitgeber die persönliche Teilnahme dann natürlich untersagen. Danach sieht es allerdings nach Ihrer Schilderung nicht aus.
Tipp: Weisen Sie auf das Teilnahmerecht ausdrücklich hin
Weisen Sie als
Betriebsrat Ihren Arbeitgeber auf das Teilnahmerecht Ihrer Kolleginnen und
Kollegen noch einmal ausdrücklich hin. Sorgen Sie zudem in Fällen einer
Verhinderung dafür, dass die betroffenen Kollegen über den Inhalt der
Betriebsversammlung umfassend informiert werden.
Je nachdem, um wie viele
Kollegen es geht, können Sie entweder eine Teilversammlung einberufen oder eine
Unterrichtung auf dem kurzen Dienstweg durchführen. Zudem sollten Sie
grundsätzlich darüber nachdenken, ob Sie Ihre Betriebsversammlung gerade jetzt
während der Corona-Pandemie besser virtuell durchführen.

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