Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Gremium für Ihre jüngeren Kollegen
Zum 1.8. oder 1.9.2020 startet in vielen Betrieben das neue Ausbildungsjahr. Dabei richtet sich als Betriebsrat ihr Blick nicht nur auf ihre allgemeinen Fürsorgepflichten gegenüber ihren jungen Kolleginnen und Kollegen. Dieses Jahr ist ihre intensive Unterstützung vielmehr gleich zum Start des Ausbildungsjahres gefragt. Denn 2020 ist Wahljahr. Sie müssen die Auszubildenden und natürlich auch alle anderen jungen Arbeitnehmer bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) unterstützen, § 80 Abs. 1 Nr. 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Wahl der JAV finden Sie hier:
Wann wird gewählt?
Die JAV wird alle 2 Jahre in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt (§ 63 BetrVG). In der Regel finden die Wahlen in der Zeit vom 1.10. bis zum 30.11. statt (§ 64 Abs. 1 BetrVG). Der genaue Wahltermin richtet sich allerdings nach dem Ende der vorherigen JAV. Deren Amtszeit läuft genau 2 Jahre nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ab. Für eine eventuelle Wahl der JAV außerhalb dieser Zeit gilt § 13 Abs. 2 Nr. 2 bis 6 und Abs. 3 BetrVG entsprechend.
Wer organisiert die Wahl?
Sie als Betriebsrat sind maßgeblich für die Organisation der Wahl verantwortlich. Denn die Wahl wird – wie die Betriebsratswahl auch – dadurch in Gang gesetzt, dass Sie spätestens 8 Wochen (im vereinfachten Verfahren 4 Wochen) vor Ablauf der Amtszeit der aktuellen JAV einen Wahlvorstand bestellen (§ 63 Abs. 1 BetrVG).
Sie bestellen zudem den Vorsitzenden des Wahlvorstands (§§ 63 Abs. 2, 80 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG). Dieser organisiert dann den eigentlichen Ablauf der Wahl. Der Wahlvorstand besteht in der Regel aus 3 Mitgliedern, von denen eines in den Betriebsrat wählbar, also volljährig und mindestens 6 Monate betriebszugehörig sein muss.
! ACHTUNG
Wer nicht tätig wird, riskiert die Bestellung durch das Arbeitsgericht
Bestellen Sie den Wahlvorstand nicht oder nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Amtszeit der JAV oder kommt der Wahlvorstand seiner Verpflichtung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zur unverzüglichen Einleitung der Wahl nicht nach, dann gelten § 16 Abs. 2 Satz 1 und 2 BetrVG (Bestellung durch das Arbeitsgericht) und § 18 Abs. 1 Satz 2 BetrVG (Ersetzung durch das Arbeitsgericht). Den entsprechenden Antrag beim Arbeitsgericht können die jugendlichen Arbeitnehmer stellen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle jugendlichen Beschäftigten unter 18 und Auszubildenden unter 25 Jahren (§ 61 Abs. 1 BetrVG). Maßgeblich ist insoweit das jeweilige Alter am Wahltag.
Einige Arbeitnehmer haben ein Doppelwahlrecht
Die Auszubildenden, die 18 Jahre und älter sind, aber noch keine 25 Jahre alt sind, haben demgemäß ein Doppelwahlrecht. Denn nach § 7 BetrVG sind alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, auch zur Betriebsratswahl wahlberechtigt. Weisen Sie Ihre jungen Kolleginnen und Kollegen darauf hin.
Wer darf gewählt werden?
Wählbar sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Ihres Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 2 BetrVG). Das heißt: Theoretisch können auch jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren und solche unter 25 Jahre alte Beschäftigte, die keine Auszubildenden sind, wählbar sein. Eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit ist zudem nicht erforderlich.
! ACHTUNG
Doppelmitgliedschaft in Gremien ausgeschlossen
Eine Doppelmitgliedschaft im Betriebsrat und in der JAV ist ausgeschlossen. Als Betriebsratsmitglied können Sie sich deshalb nicht in die JAV wählen lassen.
Wie wird die Wahl vorbereitet?
Ist der Wahlvorstand bestellt, startet die eigentliche Wahlvorbereitung. Dazu muss der Wahlvorstand, nachdem er sich im Betrieb mittels eines Aushangs bekannt gemacht hat, eine Liste der Wahlberechtigten aufstellen. Diese muss das Geburtsdatum sowie den Vor- und Nachnamen enthalten. Zudem sollten die Namen in der Liste alphabetisch aufgeführt und nach Geschlechtern getrennt werden.
Als Nächstes muss der Wahlvorstand dann die Größe der zu wählenden JAV festlegen. Sie errechnet sich aus der Anzahl der Wahlberechtigten im Betrieb.
Übersicht: Größe der JAV
| Wahlberechtige | Größe der JAV |
| 5 bis 20 Arbeitnehmer | 1 JAV-Mitglied |
| 21 bis 50 Arbeitnehmer | 3 JAV-Mitglieder |
| 51 bis 150 Arbeitnehmer | 5 JAV-Mitglieder |
| 151 bis 300 Arbeitnehmer | 7 JAV-Mitglieder |
| 301 bis 500 Arbeitnehmer | 9 JAV-Mitglieder |
| 501 bis 700 Arbeitnehmer | 11 JAV-Mitglieder |
| 701 bis 1.000 Arbeitnehmer | 13 JAV-Mitglieder |
| Ab 1.001 Arbeitnehmern | 15 JAV-Mitglieder |
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Sitzverteilung nach Geschlecht berücksichtigen
Bei JAV-Gremien mit 3 Mitgliedern und mehr ist zusätzlich die Sitzverteilung nach Geschlecht zu berechnen. Dabei soll die Zusammensetzung – wie bei den Betriebsratsgremien auch – das Verhältnis der Wahlberechtigten wiedergeben.
Was gehört ins Wahlausschreiben?
Spätestens 6 Wochen vor dem 1. Tag der Stimmabgabe erlässt der Wahlvorstand dann ein Wahlausschreiben. Es muss den Ort sowie das Datum und die Uhrzeit der Wahl bekannt geben. Zudem muss daraus hervorgehen, an welchem Ort die Wählerliste ausgehängt wird, wo die Wahlvorschläge einsehbar sind, sowie die Betriebsadresse des Wahlvorstands und Ort, Datum und Uhrzeit der öffentlichen Stimmauszählung enthalten.
Der Wahlvorstand lässt dann rechtzeitig zum Wahltermin die nötigen Stimmzettel und Wahlumschläge fertigen. Ist das Wahlaus- schreiben versandt, muss der Wahlvorstand als Nächstes die Wählerliste ohne Geburtsdaten aushängen.
In Zeiten moderner Kommunikationsmedien ist es häufig einfacher, die Liste via E-Mail zu verschicken. Auch das ist erlaubt. Lediglich das Ergebnis muss stimmen. Das heißt: Über welches Kommunikationsmittel der Wahlvorstand die Liste verteilt, ist egal.
Entscheidend ist, dass er alle Wahlberechtigten erreicht. Achten Sie darauf, dass hier keine Fehler gemacht werden!
Machen Sie als Betriebsrat den amtierenden Wahlvorstand auch darauf aufmerksam, dass er Jugendliche und Auszubildende ohne ausreichende Deutschkenntnisse ebenfalls umfassend informieren muss. Im Zweifel sollte er dafür sorgen, dass alle notwendigen Informationen übersetzt werden. Auch die Durchführung einer Informationsveranstaltung mit Dolmetscher bietet dem Wahlvorstand eine Möglichkeit, für die umfassende Information zu sorgen.
Wann können Wahlvorschläge eingereicht werden?
Innerhalb von 2 Wochen nach Ausschreibung der Wahl können dann Vorschläge für die JAV-Kandidaten eingereicht werden. Wer sich zur JAV-Wahl aufstellen lassen will, muss sich in eine sogenannte Vorschlagliste, die innerhalb von 2 Wochen nach der Wahlausschreibung beim Wahlvorstand abgegeben werden muss (im vereinfachten Verfahren eine Woche), eintragen lassen.
Dazu gehört eine Liste mit den Namen der Kandidaten und den jeweiligen Stützunterschriften. Zusätzlich müssen die Bewerber ihre Zustimmung schriftlich abgeben.
Stellen sich mehrere Kandidaten gemeinsam zur Wahl, versehen sie ihre Liste mit einem Kennwort und benennen einen Listenvertreter. Gibt es mehrere Vorschlaglisten, findet eine Listenwahl statt. Gibt es hingegen nur eine Liste oder Einzelbewerbungen, wird nach dem Prinzip der Personenwahl gewählt.
! ACHTUNG
Jeder Wähler kann nur eine Person unterstützen
Sind alle Wahlvorschläge eingegangen, muss der Wahlvorstand die Bewerbungen auf ihre Vollständigkeit und Doppelungen prüfen. Dabei muss er darauf achten, dass jeder Jugendliche und Auszubildende nur eine Person unterstützen und jeder Bewerber nur für eine Liste kandidieren kann. Ist alles geprüft, muss der Wahlvorstand die Listen spätestens eine Woche vor dem 1. Wahltag bekannt geben.
Welches Wahlverfahren findet Anwendung?
Genau wie bei der Betriebsratswahl gibt es bei der JAV-Wahl ein vereinfachtes und ein normales Wahlverfahren. In kleineren Betrieben mit 5 bis 50 Wahlberechtigten ist das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden.
In Betrieben mit bis zu 100 Jugendlichen und Auszubildenden wird hingegen nach dem normalen Verfahren gewählt. Diese Regelung ist vorgeschrieben. In Betrieben mit 51 bis 100 Jugendlichen und Auszubildenden kann das vereinfachte Verfahren angewendet werden, wenn es dazu eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber gibt.
Wie sieht das eigentliche Wahlverfahren aus?
Das eigentliche Wahlverfahren hängt von der Anzahl der Vorschlaglisten ab. Bei der Listenwahl hat jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme, die er einer Liste geben kann. Wird aber im Rahmen einer Personenwahl abgestimmt, hat jeder jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende so viele Stimmen, wie JAV-Mitglieder zu wählen sind. Wahlen nach dem vereinfachten Verfahren sind immer Personenwahlen.
Der Wahlvorstand muss zudem organisieren, dass Ihr Arbeitgeber für die Wahl geeignete Räume zur Verfügung stellt. Er muss für Wahlkabinen, verschließbare Wahlurnen und einheitliche Stimmzettel sorgen. Darüber hinaus muss er eine Briefwahl organisieren, damit die jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden, die am Wahltag verhindert sind, ebenfalls ihre Stimme abgeben können.
Wie werden die Stimmen ausgezählt?
Die Stimmauszählung findet innerhalb Ihres Betriebs öffentlich statt. Das ist genauso wie bei der Betriebsratswahl.
! ACHTUNG
Termin und Ort frühzeitig festlegen
Der Termin und der Ort, an dem die Stim- mauszählung vorgenommen wird, müssen frühzeitig festgelegt werden, da sie bereits in der Wahlausschreibung bekannt gegeben werden müssen. Weisen Sie den Wahlvorstand darauf hin!
Was kommt nach der Wahl?
Steht das Wahlergebnis fest, erstellt der Wahlvorstand eine Wahlniederschrift. Daraus müssen zu entnehmen sein:
- die Zahl der abgegebenen Stimmen insgesamt und je Bewerber,
- die berechneten Höchstzahlen bei der Listenwahl,
- die Verteilung der Höchstzahlen auf die Listen und
- die Zahl der ungültigen Stimmen sowie die Namen der gewählten Mitglieder.
Die Niederschrift muss der Wahlvorstand an Ihren Arbeitgeber weitergeben. Zudem muss er die gewählten Vertreter der JAV – soweit noch nicht geschehen – informieren und das Wahlergebnis im Betrieb bekannt geben. Die letzte Aufgabe des Wahlvorstands ist die Einladung der frisch gewählten JAV-Mitglieder zur konstituierenden Sitzung. Die folgende Checkliste bietet Ihnen eine gute Möglichkeit, noch einmal zu überprüfen, ob Sie als Betriebsrat beim Thema JAV up to date sind.
Sind Sie beim Thema JAV up to date?
- Sie haben geprüft, ob die Voraussetzungen für die Wahl einer JAV vorliegen? 1. Mindestanzahl von 5 jugendlichen Arbeitnehmern 2. Existenz des Betriebsrats
- Sie kennen die Aufgaben der JAV: – Maßnahmen bei Ihnen beantragen, die den jungen Arbeitnehmern nutzen – Fragen zur Übernahme von jungen Arbeitnehmern und Auszubildenden klären – Anregungen von Jugendlichen entgegennehmen und je nach Situation auf Erledigung bei Ihnen hinwirken
- Sie wissen, dass die JAV praktisch keine Mitbestimmungsrechte hat. Sie ist vielmehr verpflichtet, in entsprechenden Angelegenheiten bei Ihnen als Betriebsrat darauf hinzuwirken, dass die Belange der jungen Arbeitnehmer und Auszubildenden ausreichend berücksichtigt werden
- Sie haben sich für die Durchführung von Sprechstunden der JAV eingesetzt. Sie wissen, dass die Sprechstunden während der Arbeitszeit durchgeführt werden können, wenn in Ihrem Betrieb mehr als 50 jugendliche Beschäftigte tätig sind.
- Sie sind über die Schulungsansprüche der JAV-Mitglieder informiert (einmaliger Anspruch auf 3- bzw. 4-wöchige Schulungen sowie regelmäßiger Weiterbildungsanspruch im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG).
- Sie haben die JAV-Mitglieder, die als Auszubildende in Ihrem Betrieb tätig sind, über ihren Übernahmeanspruch informiert.
- Sie wissen, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen aus der JAV besonderen Kündigungsschutz genießen.
- Bei Punkten, die Sie nicht abhaken konnten, sollten Sie nachbessern bzw. sich informieren. Dann steht einem guten Start der JAV nichts mehr im Weg.
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Nach der Wahl: Die Stimme der JAV in Ihrem Unternehmen
Sind die jungen Kolleginnen und Kollegen in die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt, stellt sich ihnen die Frage, welche Rechte und Pflichten sie in diesem „kleinen Betriebsrat“ haben. Hier können und müssen Sie als Betriebsrat weiterhelfen und sie aufklären. Die einzelnen Rechte und Pflichten sehen wie folgt aus:
Diese Aufgaben hat die JAV
- Maßnahmen bei Ihnen als Betriebsrat zu beantragen, die den jugendlichen Kollegen und Auszubildenden nutzen, beispielsweise bei Fragen zu deren Berufsausbildung
- Fragen zur Übernahme von Auszubildenden in ein festes Arbeitsverhältnis zu klären
- Sorge zu tragen für die Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Auszubildenden
- Anregungen von Jugendlichen und Auszubildenden entgegenzunehmen und unter Umständen auf deren Erledigung bei Ihnen als Betriebsrat hinzuwirken
- Maßnahmen zu ergreifen, die der Integration von ausländischen Staatsangehörigen unter den Jugendlichen und Auszubildenden dienen
- auf die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zu achten, wenn diese die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb schützen
Diese Grenzen sind der JAV gesetzt
Die Mitwirkungsmöglichkeiten der JAV sind begrenzt. Schließlich gibt es Sie als Betriebsrat. Sie vertreten alle Ihre Kolleginnen und Kollegen gegenüber Ihrem Arbeitgeber – und damit auch die Jugendlichen und Auszubildenden.
Die JAV darf deshalb keine
- Betriebsvereinbarungen schließen,
- Mitbestimmungsrechte ausüben,
- Mitwirkungsrechte verlangen und
- betriebsverfassungsrechtlichen Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber geltend machen.
Keine eigenmächtigen Überprüfungen ohne Ihre Zustimmung als Betriebsrat
Ihre Kollegen aus der JAV sind von Ihnen als Betriebsrat abhängig. Deshalb können sie z. B. nicht eigenmächtig einzelne Arbeitsplätze in Ihrem Betrieb besuchen. Sie als Betriebsrat müssen zunächst zustimmen. Erst wenn Sie das getan haben, können die jungen Kollegen loslegen und die Arbeitsplätze prüfen.
FAZIT
JAV vertritt die Interessen der Auszubildenden nur ihnen als Betriebsrat gegenüber
Die JAV kann die Interessen Ihrer jugendlichen und auszubildenden Kolleginnen und Kollegen einzig und allein gegenüber Ihnen als Betriebsrat wahrnehmen. Sie ist kein eigenständiges Organ, das neben Ihnen besteht. Die JAV selbst hat also keine Vertretungsrechte gegenüber Ihrem Arbeitgeber (Bundesarbeitsgericht, 13.3.1991, Az. 7 ABR 89/89).
Setzen Sie sich jetzt für die Übernahme von Auszubildenden ein
Ausbildungsverträge sind nach §§ 10, 21 Berufsbildungsgesetz zeitlich befristet. Folge dessen ist immer häufiger, dass ausgelernte Auszubildende nicht in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Gerade jetzt während der Corona-Pandemie ist die Übernahme der jungen Ausgelernten besonders wichtig. Schließlich ist die Lage am Arbeitsmarkt für alle sehr schwierig. Je weniger Berufserfahrung man hat, desto schwieriger wird es, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Als Betriebsrat sollten Sie versuchen, das zu verhindern. Und zwar einerseits, weil Sie dadurchdafür sorgen, dass den jungen Ausgelernten eine Perspektive geboten wird. Andererseits, weil es im Hinblick auf die demografis che Entwicklung klug von ihrem Arbeitgeber ist, gut ausgebildete Kräfte jetzt zu binden.
Prüfen Sie am besten rechtzeitig vor dem Ende der Ausbildungszeit, wie sich die wirtschaftliche Situation und die Beschäftigungslage in Ihrem Betrieb darstellen. Werfen Sie einen Blick auf die Personalplanungsdaten, Überstundenentwicklung und etwaige Rationalisierungsmaßnahmen.
Tipp: Ihr Arbeitgeber muss Sie über Personalbedarf informieren
Nach § 92 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz muss Ihr Arbeitgeber Sie als
Betriebsrat über den gegenwärtigen und zukünftigen Personalbedarf sowie
die sich daraus ergebenden Maßnahmen umfassend unterrichten. Das gilt
auch im Hinblick auf die Auszubildenden.
Sie können zudem selbst Vorschläge für Maßnahmen und ihre Durchführung machen. Nutzen Sie die Gelegenheit und machen Sie die Übernahme Ihrer jungen Kolleginnen und Kollegen zum integralen Bestandteil einer Gesamtstrategie, um die Beschäftigung und Qualifikation zu sichern.
Im Zweifel auf befristeten Arbeitsvertrag setzen
Will Ihr Arbeitgeber einen Kollegen, der ausgelernt hat, nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen und hat er dafür gute Gründe, sind Sie auch gefragt. In diesem Fall sollten Sie versuchen auszuhandeln, dass er den Betroffenen zumindest für eine gewisse Zeit übernimmt, und zwar auf Basis eines befristeten Arbeitsvertrags. Das bietet Ihren jungen Kolleginnen und Kollegen zumindest die Chance, Berufserfahrung zu sammeln.
Tipp: Schließen Sie eine Betriebsvereinbarung
Am besten einigen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in einer
Betriebsvereinbarung auf eine generelle befristete Übernahme von
Auszubildenden.
© 08/2020 VNR AG
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