Für die Digitalisierung ist die Devise Lösungen finden, statt zu verhindern. Gerade als Betriebsrätin oder Betriebsrat haben Sie die Möglichkeit, auf Entscheidungen bezüglich der Digitalisierung Einfluss zu nehmen und so die Zukunft des Unternehmens aktiv mitzugestalten. Die Digitalisierung und der Wertewandel sind Themen, welche hohe Anforderungen an Unternehmen stellen – wir zeigen Ihnen, inwieweit Sie mitbestimmen können.
Muss der Betriebsrat in die Digitalisierung mit einbezogen werden?
In § 90 BetrVG ist festgelegt, dass der Arbeitgeber Sie als Betriebsrätin oder Betriebsrat über die Planung oder Umgestaltung von Arbeitsabläufen zu informieren hat. Dasselbe gilt auch für Arbeitsverfahren und Arbeitsplätze, etwa bei einem Abbau von Stellen. Sie haben also ein Recht darauf, Art und Umfang der Digitalisierungspläne ausgehändigt zu bekommen.
Im Zuge der Digitalisierung muss Sie der Arbeitgeber nach § 92 BetrVG als Betriebsrat auch über die betriebliche Personalplanung unterrichten, was sich im Zuge der Digitalisierung häufig ergibt.
Fazit: Sie haben als Betriebsrätin oder Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht, wenn es um die Digitalisierung geht. Dieses ist genau in § 97 Abs. 1 BetrVG geregelt. Will das Unternehmen neue technische Einrichtungen einführen, haben Sie als Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ebenfalls ein Mitbestimmungsrecht.
Schon gewusst? Durch neue Soft- und Hardware ergibt sich für den Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihre Arbeitsleistung zu messen und zu überwachen. Ob dies die Absicht Ihres Unternehmens ist, spielt dabei keine Rolle – Sie haben zwangsweise ein Recht auf Mitbestimmung. Dies gilt demnach auch für die Ausweitung des Arbeitens im Homeoffice.
Einfluss des Betriebsrates auf die Digitalisierung – das können Sie tun
Als Betriebsrätin oder Betriebsrat haben Sie mehrere Möglichkeiten, die Digitalisierung in einem Unternehmen zu überwachen und mitzubestimmen. Hierfür geben wir Ihnen einige wichtige Tipps an die Hand:
- Datenschutz: Wir empfehlen Ihnen, engen Kontakt zu den Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens zu halten. Erfragen Sie in regelmäßigen Abständen geplante Änderungen und prüfen Sie, ob sich diese mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vertragen
- Arbeitsschutz: Als Betriebsrätin oder Betriebsrat halten Sie ohnehin Kontakt zum Arbeitsschutzbeauftragten Ihres Unternehmens. Durch die Gesundheit und das Wohlbefinden haben Sie hier einen Hebel in der Hand, der Sie über die Einführung neuer Prozesse mitbestimmen lässt. Auch wenn die Digitalisierung ins Negative überschwappt, haben Sie dann eine Möglichkeit zur Mitbestimmung
Für Betriebsräte ist es wichtig, dem Arbeitgeber zu zeigen, dass Sie Ihre Rechte kennen und diese auch durchsetzen wollen. So wird dieser von sich aus auf Sie zukommen, wenn eine Änderung in Bezug auf die Digitalisierung ansteht. Zudem erschaffen Sie sich so den Ruf, Veränderungen auch wirklich durchsetzen zu wollen.
So kann sich der Betriebsrat an die fortschreitende Digitalisierung anpassen
Bei der Digitalisierung im Unternehmen geht es in erster Linie um das aktive Mitgestalten – nicht darum, Änderungen zu verhindern. Der gesamte Betriebsrat sollte sich auf Veränderungen in der Digitalisierung vorbereiten und diese zeitnah umsetzen. Auch hierfür gibt es ein paar wichtige Tipps:
- Mitglieder des Betriebsrates sollten gezielt Veranstaltungen zu Digitalisierung und „Arbeiten der Zukunft“ besuchen und Neuerungen in den Sitzungen vorstellen
- Eine konstruktive Stimmung, wirklich etwas zu verändern, ist wichtig, wenn Sie Neuerungen und digitale Prozesse ins Unternehmen bringen wollen
- Versuchen Sie, keine ablehnende Haltung zu erschaffen oder bestehende Ängste zu verstärken, so wird die Digitalisierung verhindert
- Ermutigen Sie Beschäftigte dazu, sich die Vorteile der Digitalisierung für sich selbst besser vorzustellen. So kommen Sie schneller voran
Als Betriebsrätin oder Betriebsrat können Sie großen Einfluss darauf nehmen, was in Ihrem Unternehmen passiert. Nutzen Sie diese Chance und treiben Sie digitale Prozesse voran, von denen alle Teile der Firma profitieren. Durch engen Austausch mit Kollegen und Vorgesetzen bestimmen Sie Änderungen mit und führen das Unternehmen schnell in Richtung Zukunft.

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!