Die Weiterbildung und Qualifizierung innerhalb des eigenen Unternehmens ist wichtiger denn je. Als Betriebsrätin oder Betriebsrat können Sie die Förderung der Arbeitnehmer aktiv mitgehalten. Nur mit qualifizierten Kollegen bleibt das Unternehmen wachstums- und wettbewerbsfähig. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Rolle der Betriebsrat bei der beruflichen Weiterbildung spielt.
Mitbestimmung des Betriebsrats bei berufsbildenden Maßnahmen
Die berufliche Weiterbildung im Unternehmen fällt in das Aufgabengebiet des Betriebsrats – zumindest teilweise. Wichtige Gesetze sind hierbei das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Gemäß § 1 Abs. 1 BBiG zählen zur Berufsbildung die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.
Zur Berufsbildung zählen in erster Linie Maßnahmen, die dem Arbeitgeber neue Qualifikationen geben, um berufliche Anforderungen zu erfüllen und Qualifikationen zu erhalten. Hierzu gehören unter anderem:
- Berufliche Fortbildungen
- Berufliche Ausbildungen
- Berufliche Umschulungen und Lehrgänge
- Sonstige betriebliche Bildungsmaßnahmen, etwa Este-Hilfe-Kurse oder Sprachförderungen
Konkret ist in § 98 Abs. 1 des BetrVG geregelt, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Durchführung der betrieblichen Berufsbildung, einschließlich der beruflichen Weiterbildung hat. Der Betriebsrat muss demnach durch den Arbeitgeber in die Planung und Umsetzung eingebunden werden.
Die Bereiche der Berufsbildung
Als Betriebsrätin oder Betriebsrat haben Sie finalen Bereichen der Berufsbildung ein Mitbestimmungsrecht. Diese lässt sich in folgende Bereiche gliedern:
Berufsausbildung – Hierbei geht es darum, dem Mitarbeiter die für die Ausübung der späteren Tätigkeit nötigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln und zu prüfen
Berufliche Fortbildung – Das Ziel hierbei ist immer die Erhaltung, Anpassung und Erweiterung der vorhandenen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten
Berufliche Umschulung – Durch eine berufliche Umschulung innerhalb des Unternehmens ist es das Ziel, den Arbeitnehmer zu einer anderen beruflichen Tätigkeit zu befähigen
Sonstige Bildungsmaßnahmen – Hierunter fallen alle Maßnahmen, die unter keine der oben genannten Punkte zählen. Diese müssen jedoch das Ziel haben, dem Arbeitnehmer in systematischer, lehrplanartiger Weise neue Kenntnisse oder Erfahrungen für die berufliche Tätigkeit zu vermitteln
In welcher Form eine berufsbildende Maßnahme durchgeführt wird, ist für das Beteiligungsrecht des Betriebsrats unerheblich. Wichtig ist lediglich, dass dabei eine Wissensvermittlung stattfindet. Infrage kommen unter anderem Online-Kurse, Bildungsprogramme, Lehrgänge oder Kurse. Inhaltlich kann sich eine Maßnahme auf sämtliche Fähigkeiten beziehen, welche der Arbeitnehmer für seine Aufgaben benötigt. Also sowohl fachliche, als auch methodische und soziale Fähigkeiten.
Welche Aufgaben hat der Betriebsrat bei der Berufsbildung?
Nach § 96 Abs. 1 BetrVG haben sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsrat gemeinsam die Aufgabe, die Berufsbildung für die Arbeitnehmer zu fördern. Dabei handelt es sich um eine sogenannte „gemeinsame betriebsverfassungsrechtliche Aufgabe“ zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Der Betriebsrat hat hier insbesondere eine Aufgabe: Er macht dem Arbeitgeber Vorschläge für die Durchführung von Berufsbildungsmaßnahmen und kümmert sich darum, dass die Arbeitnehmer auch ein Interesse entwickeln, an diesen teilzunehmen.
Wichtig: Der Arbeitgeber kann dennoch mitbestimmungsfrei entscheiden, ob er grundsätzliche Berufsbildungsmaßnahmen durchführen will – oder eben nicht. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen kann der Betriebsrat den Arbeitgeber zur Durchführung zwingen.
Will der Arbeitgeber eine Berufsbildungsmaßnahme durchführen, entscheidet der Betriebsrat über bestimmte Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, mit. Führt der Arbeitgeber beispielsweise selbst eine Maßnahme für eigene Mitarbeiter durch, wirkt der Betriebsrat beim Ablauf dieser mit.
Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung
Der Betriebsrat hat bei der Berufsbildung im Unternehmen verschiedene Rechte:
- Er kann den Arbeitgeber dazu auffordern, den Berufsbildungsbedarf zu ermitteln
- Er hat das Recht, mit dem Arbeitgeber Fragen der Berufsbildung zu beraten und Vorschläge zu geben
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Betriebsrat die Durchführung einer Betriebsbildungsmaßnahme erzwingen, auch wenn der Arbeitgeber das nicht möchte
- Bei der Durchführung einer Betriebsbildungsmaßnahme durch den Arbeitgeber hat der Betriebsrat ein Recht auf Mitgestaltung des Ablaufs
Wie Sie sehen, haben Sie als Betriebsrätin oder Betriebsrat zahlreiche Möglichkeiten, die Berufsbildung in Ihrem Unternehmen mitzugestalten. Sie hilft, Mitarbeiter motiviert zu halten und den Wert des Unternehmens durch Weiterbildung zu steigern.

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