In einem Arbeitsvertrag ist im Normalfall geregelt, welche Arbeitszeiten Sie als Betriebsrätin oder Betriebsrat einhalten müssen. In der Regel ist hier neben der wöchentlichen Arbeitszeit auch geregelt, wann der Dient beginnt und wann er wieder endet – es gibt jedoch auch das Gleitzeit-Modell, welches eine flexiblere Einteilung des Arbeitstages ermöglicht. In diesem Artikel schauen wir uns heute dessen Grundlagen an!
Was bedeutet Gleitzeit?
Gleitzeit bedeutet, dass Sie als Betriebsrat innerhalb eines definierten Rahmens selbst entscheiden können, wann Sie zur Arbeit erscheinen und wann Sie wieder gehen – hierbei müssen Sie natürlich dennoch Ihre Arbeitsstunden erfüllen. Gleitzeit ermöglicht es, den normalen Alltag und anstehende Erledigungen besser mit dem Arbeitsleben vereinbaren zu können.
Beispiel: Das Gleitzeit-Modell in Ihrer Firma ermöglicht es, dass Sie Ihre Arbeit als Betriebsrat zwischen acht und zehn Uhr morgens beginnen. Somit dürfen Sie auch zwischen 17 und 19 Uhr wieder gehen, und können Ihre persönlichen Termine so besser unterbringen.
Gleitzeit soll die Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen und den Angestellten ein höheres Maß an Autonomie bieten. In vielen Unternehmen gehört sie heute zum Standard.
Wie wird die Gleitzeit kontrolliert?
Die Gleitzeitregelung geht meist auch mit der Arbeitszeiterfassung Hand in Hand. Damit Arbeitgeber auch bei einem großen Personalstamm und Gleitzeitmodell nicht den Überblick verlieren, gibt es hier meist elektronische Lösungen zur Zeiterfassung. So wird dennoch sichergestellt, dass bei einer modernen Arbeitsweise die Sollarbeitsstunden eingehalten werden.
Auch Gleittage werden in vielen Unternehmen heute angewendet. Wenn Gleitzeit angeboten wird, können Personen an dafür günstigen Tagen Überstunden aufbauen, welche sie dann je nach Tarifvertrag wieder abbummeln dürfen. So können ganze Arbeitstage als Gleittag ,,freigenommen“ werden.
So ist eine Gleitzeitvereinbarung aufgebaut
Wenn Sie als Betriebsrätin oder Betriebsrat in Ihrem Unternehmen von einer Gleitzeitregelung profitieren, dann haben Sie hierfür in der Regel einen Gleitzeitvertrag unterzeichnet. In diesem sollten folgende Dinge geregelt sein:
- Welcher Gleitzeitrahmen wird angeboten?
- Was ist die Kernarbeitszeit der Gleitzeit?
- Welche Höchstarbeitszeiten sind einzuhalten?
- Unter welchen Umständen wird die Gleitzeit begrenzt?
- Wie werden Überstunden gehandhabt?
- Wann sollen Überstunden abgebaut werden?
In der Regel gilt die Gleitzeit in einem Unternehmen bei einmaliger Festlegung dann immer, außer betriebliche Umstände verhindern dies. In einem Notfall kann also auch wieder zur normalen Arbeitszeit gewechselt werden. Mit diesem Artikel haben wir Ihnen die wichtigsten Grundlagen zur Gleitzeit mit auf den Weg gegeben!

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