Smart BR Logo

Arbeitszeitbetrug: Welche Folgen drohen?

15. November 2023
Business times concept people walking overlay with time clock

Ein- und Ausstempeln gehört für viele zu jedem Arbeitstag dazu – mit dem Urteil des EuGH aus 2023 wird sie in elektronischer Form sogar verpflichtend. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer Tricks anwenden, um früher einzustempeln, als sie eigentlich mit der Arbeit beginnen? Doch welche Folgen kann das haben? Kann ich als Betriebsrat trotz Kündigungsschutz entlassen werden, wenn es zu minimalen Abweichungen bei der Zeiterfassung kommt? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Wann liegt ein Arbeitszeitbetrug vor?

Arbeitszeitbetrug beschreibt die Verletzung der Pflicht des Arbeitnehmers, die Zeit am Arbeitsplatz genau zu erfassen. Er tritt immer dann auf, wenn ein Arbeitnehmer versucht, unehrliche Angaben zur tatsächlich geleisteten Arbeitszeit zu machen. In der Regel wird hierbei versucht, die Anwesenheit zu verschleiern. So kann mehr Arbeitszeit vergütet werden, als tatsächlich geleistet wurde.

Ein Arbeitszeitbetrug kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden:

  • Falsche Zeiterfassung: Mitarbeiter stempeln bewusst früher ein oder lassen sich von anderen einstempeln, um mehr Arbeitszeit zu erfassen als tatsächlich geleistet wurde
  • Nicht erbrachte Arbeitszeit: Ein Arbeitnehmer erscheint pünktlich zum Arbeitsplatz, verlässt diesen aber frühzeitig wieder, ohne die fehlende Zeit zu dokumentieren
  • Pausenbetrug: Ein Arbeitnehmer nimmt übermäßige Pausen und nutzt diese für private Aktivitäten. Diese zählen nicht als Arbeitszeit, so liegt auch hier ein Betrug vor

Als Betriebsrätin oder Betriebsrat ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen der Arbeitszeiterfassung zu verstehen und Vorschriften zu beachten. Zudem müssen Sie die Rechte der Arbeitnehmer im Blick behalten. Besonders bezieht sich das auf Maßnahmen gegen falsche Anschuldigungen und Verdächtigungen. Wichtig ist auch die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber & Betriebsrat, um eine faire Behandlung von Mitarbeitern bei Arbeitszeitbetrug zu gewährleisten.

Welche Folgen hat der Arbeitzeitbetrug?

Wenn tatsächlich nicht geleistete Arbeitszeit vorgetäuscht wird, handelt es sich dabei um Betrug, also eine Straftat. Dazu kommt noch, dass die arbeitsvertraglichen Pflichten schwer verletzt werden. In jedem Fall droht dem Arbeitnehmer, der bei der Arbeitszeit betrügt, eine Abmahnung, meist sogar eine Kündigung.

Wichtig: Um welche Zeitspanne bei der Arbeitszeit betrogen wird, ist in der gesetzlichen Regelung nicht relevant. Auch wenn es sich nur um fünf Minuten handelt, kann der Arbeitgeber abmahnen oder sogar nach § 626 BGB kündigen. Häufig sind lange Raucherpausen hier ein Streitthema in Unternehmen.

Wer muss den Arbeitszeitbetrug nachweisen?

Nach § 1 Abs. 2 § KSchG muss der Arbeitgeber die Gründe für eine Kündigung nachweisen. Auch beim Arbeitszeitbetrug muss dieser also beweisen, dass der Arbeitnehmer weniger gearbeitet hat, als angegeben wurde. Hierbei muss dann bewiesen werden, dass der Arbeitnehmer in der eigentlichen Arbeitszeit nicht anwesend war oder keine Dinge getan hat, welche mit seiner Arbeit in Verbindung standen. Aussagen von Kollegen oder eventuelle Überwachungsaufnahmen sind hier ein Beweismittel.

Kündigungsschutz: Was, wenn ein Betriebsrat bei der Arbeitszeit betrügt?

Immer wieder hört man davon, dass Betriebsräte unkündbar sind. Doch wie verhält sich das bei einem Arbeitszeitbetrug? Auch eine Betriebsrätin oder ein Betriebsrat kann außerordentlich gekündigt werden, wenn sie/er bei der der Arbeitszeit betrügt. Dieser Kündigung muss allerdings der Betriebsrat mehrheitlich zustimmen. Tut er das nicht, kann der Arbeitgeber eine sogenannte Zustimmungsersetzung nach § 103 Abs. 2 BetrVG beantragen.

Arbeitszeitbetrug kann schwerwiegende Folgen haben – unabhängig von der Länge der erschlichenen Arbeitszeit. Wir hoffen, wir konnten Ihnen in diesem Ratgeber die wichtigsten Grundlagen verständlich vermitteln.

Arbeitszeit Betrug EuGH
Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge
Schulungstermin buchen
Ihr Lotsenservice
Rufen Sie unser Service-Team jederzeit kostenlos an:
Tel.: +49 228 9550-290
E-Mail: team@smart-br.net
Oder buchen Sie jetzt Ihren unverbindlichen Schulungstermin bei unserem Smart BR-Serviceteam:
Wir zeigen Ihnen wie Sie jederzeit und von jedem Ort jedes Mitbestimmungsproblem lösen!
Wie Sie mit wenigen Klicks auf rechtsichere Fachinformationen und Arbeitshilfen zugreifen können.
Wie Sie individuelle Zugänge anlegen und Ihre Betriebsratsarbeit optimieren können.
Produkt Manager
Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Online-Termin.
Kristin Richter, Produktmanagerin von Smart BR.