Arbeiten, wenn Andere schlafen: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Nachtschichten

28. Oktober 2024

Dauerhafte Nachtarbeit stellt eine enorme Belastung für den Körper dar. Schließlich lässt sich der biologische Schlafrhythmus nie komplett umkehren. Vergleichbar sind dauerhafte Nachtschichten in etwa mit den Auswirkungen eines großen Zeitzonenwechsels. Als Betriebsrätin oder Betriebsrat haben Sie ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um Arbeitszeitregelungen geht. Zudem können Sie effektiv zur Gesundheit und dem Wohlbefinden der Mitarbeitenden beitragen – so geht’s!

Grundlagen im Arbeitszeitgesetz: Was ist eigentlich Nachtarbeit?

Als Nachtarbeit oder umgangssprachlich „Nachtschicht“ wird jede Arbeit bezeichnet, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Diese Nachtzeit regelt in Deutschland das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), sie dauert von 23 bis 5 Uhr.  In Bäckereien und Konditoreien liegt die Nachtzeit zwischen 22 und 5 Uhr.

„Nachtarbeitnehmer“ ist jede Person, die durch ihre Arbeitszeitgestaltung regelmäßig Nachtarbeit leistet oder diese an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr ausübt. Genau wie „reguläre“ Arbeitnehmer tagsüber, dürfen auch Nachtarbeitnehmer täglich nicht mehr als acht Stunden arbeiten. Ausnahmen bis auf eine Dauer von 10 Stunden sind möglich, wenn die Arbeitszeit im Monatsdurchschnitt dennoch unter acht Stunden täglich liegt (§ 2 Abs. 5 ArbZG und § 6 Abs. 2 ArbZG).

Wichtige Besonderheiten bei der Arbeitszeitgestaltung

Für Nacht- und Schichtdienste gelten einige Besonderheiten hinsichtlich der Gestaltung. Hintergrund hiervon sind unter anderem arbeitsmedizinische Untersuchungen, welche die Auswirkungen der Nachtarbeit belegt haben. Jeder Betrieb handhabt die „menschengerechte Gestaltung“ anders, ein paar Aspekte sollten jedoch immer beachtet werden:

  • Maximal zwei bis vier aufeinanderfolgende Nachtschichten in Folge.
  • Wenn möglich, schwere Arbeiten nachts minimieren oder aufteilen.
  • Mehrere freie Tage „am Stück“ nach mehrfacher Nachtarbeit.

Tipp für Betriebsräte: Als Betriebsrätin oder Betriebsrat erfüllen Sie auch eine Überwachungsfunktion im Betrieb. Stellen Sie durch regelmäßige Befragungen oder Überprüfungen der Schichtpläne sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch häufige Nachtschichten nicht übermäßig belastet werden. Zudem sollten Sie darauf hinweisen, dass alle Nachtarbeitnehmer einen Anspruch auf regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen (§ 6 ArbZG) haben.

Die Rolle des Betriebsrats bei der Gestaltung von Nachtschichten

Als Betriebsrätin oder Betriebsrat ist es Teil Ihres Aufgabengebietes, die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorgaben zu kontrollieren und zu überwachen. Insbesondere im Fokus stehen sollten hier die zulässigen Arbeits- und Pausenzeitvorgaben. Besonderheit bei Nachtschichten: Die oben genannte „menschengerechte“ Gestaltung von Schichtplänen (§ 6 ArbZG).

Gehen Sie als Betriebsrätin oder Betriebsrat proaktiv auf Nachtarbeitnehmerinnen und Nachtarbeitnehmer zu und befragen Sie diese zu Ihrem Wohlbefinden und der körperlichen Verfassung. Regelmäßige Infoveranstaltungen können darüber aufklären, wie trotz Nachtarbeit auf die eigene Gesundheit geachtet werden kann.

Tipp: Überprüfen Sie zudem Schichtpläne und weisen Sie den Arbeitgeber bei Bedarf darauf hin, wenn Änderungen vorgenommen werden können, die Arbeitnehmer entlasten (z. B. eine Vorwärtsrotation im Schichtsystem).

Ihr Werkzeug dazu, ist dieser brandneue Ratgeber „Arbeitszeiterfassung für alle: So nutzen Sie das neue Urteil zur Zeiterfassung sofort!“. Klipp und klar verrät er Ihnen, wie Sie das neue Urteil so nutzen, dass Ihr Arbeitgeber sofort reagieren muss.

Gesundheitliche Aspekte und Präventivmaßnahmen durch den Betriebsrat

Nachtarbeit führt immer zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen wie Schlafstörungen und langfristigen gesundheitlichen Risiken. Als Ansprechpartner für die betriebliche Gesundheitsförderung spielt der Betriebsrat in diesem Bereich eine entscheidende Rolle. Zusammen mit dem Recht auf Mitbestimmung bei der Arbeitszeitverteilung kann der Betriebsrat beispielsweise flexible Schichtmodelle implementieren, verlängerte Ruhezeiten bei körperlicher Belastung einführen oder auch regelmäßige Gesundheitschecks anbieten.

Beispiel: Der Konzern Volkswagen hat zusammen mit dem Betriebsrat Maßnahmen etabliert, welche die Gesundheit von Nachtarbeitnehmerinnen und Nachtarbeitnehmern fördern sollen. Beispielsweise sind maximal vier Nachtschichten am Stück zulässig, anschließend folgen mehrere freie Tage zur Entlastung. Durch regelmäßige Gesundheitschecks wird zudem die physische und psychische Gesundheit garantiert.

Auch interessant: Der Betriebsrat kann Arbeitnehmende über Maßnahmen informieren, die bei den Gesundheitschecks durchgeführt werden – das schafft Vertrauen. Dazu gehören beispielsweise die Überprüfung der Schlafqualität oder wichtiger Vitalfunktionen wie Blutdruck, Herzfrequenz und der allgemeinen Herz-Kreislauf-Gesundheit.

Arbeitszeit Mitbestimmung als Betriebsrat Nachtschicht
Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge
Schulungstermin buchen
Ihr Lotsenservice
Rufen Sie unser Service-Team jederzeit kostenlos an:
Tel.: +49 228 9550-290
E-Mail: team@smart-br.net
Oder buchen Sie jetzt Ihren unverbindlichen Schulungstermin bei unserem Smart BR-Serviceteam:
Wir zeigen Ihnen wie Sie jederzeit und von jedem Ort jedes Mitbestimmungsproblem lösen!
Wie Sie mit wenigen Klicks auf rechtsichere Fachinformationen und Arbeitshilfen zugreifen können.
Wie Sie individuelle Zugänge anlegen und Ihre Betriebsratsarbeit optimieren können.
Produkt Manager
Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Online-Termin.
Kristin Richter, Produktmanagerin von Smart BR.