Auf der Betriebsversammlung gibt es erlaubte und eher weniger gern gesehene Themen. Wir klären Sie auf.
Welche Themen sind erlaubt?
Sie dürfen eine Vielzahl von Themen auf der Betriebsversammlung behandeln.
Erlaubte Themen | Erläuterung |
Sämtliche Angelegenheiten, die zu den ureigenen Aufgaben des Betriebsrats selbst gehören. | Das bezieht sich also auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus dem BetrVG. |
Gewerkschaftliche Themen | Sie dürfen ihre Kollegen zum Beispiel über Inhalte und Änderungen von Tarifverträgen unterrichten. |
Sozialpolitische Fragen | Auch politische Diskussionen, zum Beispiel aus der Gesetzgebung zum Thema Arbeit, Sozialversicherung, Unfallversicherungsschutz sowie Fragen der Altersteilzeit sind erlaubt. |
Fragen der Gleichstellung von Männern und Frauen im Betrieb | Sämtliche Fragen der Gleichstellung im Betrieb dürfen Sie auf der Betriebsversammlung erläutern. |
Vereinbarkeit von Beruf und Familie | Auch Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wie beispielsweise eine Teilzeitbeschäftigung von Kollegen in Elternzeit, gehören auf die Betriebsversammlung. |
Umweltpolitik im Betrieb | Da der Umweltschutz eine Kernaufgabe der Betriebsratstätigkeit ist, dürfen diese Fragen natürlich auch auf der Betriebsversammlung angesprochen werden. |
Wirtschaftliche Fragen | Wirtschaftliche Fragen dürfen dann erörtert werden, wenn ein Betriebsbezug gegeben ist. |
Und welche Themen sind verboten?
Achten Sie darauf, dass keine unzulässigen Themen auf die Tagesordnung kommen.
Unzulässige Themen | Erläuterung |
Die Vereinbarung von Arbeitsbedingungen | Sie können in einer Betriebsversammlung nicht beschließen, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen und Ihren Kollegen ab einem bestimmten Zeitpunkt mehr Lohn zahlen muss. |
Werbung für eine Gewerkschaft | Solche Werbung dürfen Sie auf einer Betriebsversammlung nicht machen. |
Eine parteipolitische Betätigung | Das Verbot der parteipolitischen Betätigung erstreckt sich nicht auf die Diskussion von Fragen der allgemeinen Politik. Allgemeine Fragen dürfen sachlich diskutiert werden. |
Die Behandlung von Themen, die der Friedenspflicht unterfallen. | Maßnahmen des Arbeitskampfes, also eines Streiks, dürfen auf der Betriebsversammlung nicht diskutiert werden. Das ist Sache der Gewerkschaften. |
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