Verschärfter Datenschutz gilt auch für Prüfungen

06. Mai 2018

Die Antworten in einer berufsbezogenen Prüfung sind personenbezogene Daten. Der entsprechende Schutz erstreckt sich zudem auf die Anmerkungen der Prüfer. Das hat zur Folge, dass einem Prüfling ein Auskunftsrecht hinsichtlich dieser Daten zusteht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (20.12.2017, Az. C-3-434/16).

Der EuGH entschied zudem, dass sich der Begriff personenbezogene Daten nicht nur auf sensible oder private Daten beziehe. Es seien vielmehr auch Daten geschützt, die aufgrund ihres Inhalts, Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer bestimmten Person verknüpft werden könnten.

Prüfling erhält Einsicht

Das sei bei den schriftlichen Ausführungen eines Prüflings gegeben. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Prüfling die Einsicht in die Unterlagen einer von ihm absolvierten Prüfung gefordert. Das war ihm verweigert worden, allerdings zu Unrecht, wie der EuGH jetzt klarstellte.

© 05/2018 VNR AG

Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge
Schulungstermin buchen
Ihr Lotsenservice
Rufen Sie unser Service-Team jederzeit kostenlos an:
Tel.: +49 228 9550-290
E-Mail: team@smart-br.net
Oder buchen Sie jetzt Ihren unverbindlichen Schulungstermin bei unserem Smart BR-Serviceteam:
Wir zeigen Ihnen wie Sie jederzeit und von jedem Ort jedes Mitbestimmungsproblem lösen!
Wie Sie mit wenigen Klicks auf rechtsichere Fachinformationen und Arbeitshilfen zugreifen können.
Wie Sie individuelle Zugänge anlegen und Ihre Betriebsratsarbeit optimieren können.
Produkt Manager
Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Online-Termin.
Kristin Richter, Produktmanagerin von Smart BR.