Als Betriebsrat laden Sie den Gewerkschaftsbeauftragten häufig zu den Betriebsratssitzungen mit ein. Gerade wenn die Gewerkschaft bereits in Ihrem Gremium stark vertreten ist, werden die Kollegen auch darauf bestehen. Das klappt so lange gut, wie sich der Vertreter der Gewerkschaft gut einfügt. Tut er das nicht, werden Sie ein Interesse haben, ihn von den Sitzungen auszuschließen. Das ist allerdings nicht so ohne Weiteres möglich, wie eine aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Gießen zeigt.
Betriebsrat fordert Arbeitgeber auf, Gewerkschaftsbeauftragten den Zutritt zu verweigern
Der Fall: Der Gewerkschaftsbeauftragte hatte auf Antrag einiger Gewerkschaftsangehöriger an den Betriebsratssitzungen teilgenommen. Der Betriebsrat war zu 1/4 mit Gewerkschaftsangehörigen besetzt. Allerdings gefiel dem Betriebsrat das Verhalten des Gewerkschaftsbeauftragten während der Sitzung nicht.
Vor allem störten ihn – aus seiner Sicht – unwahre Behauptungen des Gewerkschaftsbeauftragten über das Gremium. Zudem habe er vertrauliche Informationen unerlaubt verbreitet und an einer Sitzung des Gremiums ohne entsprechende Einladung teilgenommen, so die weiteren Vorwürfe. Der Betriebsrat forderte den Arbeitgeber deshalb auf, dem Gewerkschaftsbeauftragten Hausverbot zu erteilen.
Gewerkschaftsbeauftragter darf weiterhin dabei sein
Die Entscheidung: Das Gericht urteilte, dass der Betriebsrat den Gewerkschaftsbeauftragten auch weiterhin an den Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen teilnehmen lassen müsse. Zudem stellten die Richter klar, dass der Arbeitgeber einem Gewerkschaftsbeauftragten den Zutritt zum Betriebsgelände nur in wenigen Ausnahmefällen verweigern dürfe. Eine Ausnahme sei nur gegeben, wenn der Gewerkschaftsbeauftragte seine Befugnisse wiederholt gravierend überschritten habe (ArbG Gießen, 5.10.2018, Az. 7 BV 15/17). Davon ging das Gericht hier nicht aus.
FAZIT: Sachlich bleiben
Arrangieren Sie sich mit der für Ihren Betrieb zuständigen Gewerkschaft. Versuchen Sie, Meinungsverschiedenheiten frühzeitig sachlich zu klären. Eine effiziente, erfolgreiche Betriebsratssitzung will gut vorbereitet und professionell durchgeführt sein. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, die wichtigsten Aspekte bei der Vorbereitung und Durchführung im Blick zu behalten.
Checkliste: Betriebsratssitzung richtig vorbereiten und durchführen
- Geklärt, welche Themen auf der Tagesordnung stehen und entsprechende Tagesordnung vorbereitet
- Geklärt, welche Ziele hinsichtlich der einzelnen Punkte erreicht werden sollen
- Geklärt, in welcher Reihenfolge die Themen abgearbeitet werden sollen
- Gute Einladung vorbereitet (diese enthält: wer einlädt, wer eingeladen wird, wo und wann die Sitzung stattfindet, worum es gehen wird)
- Im Fall der Verhinderung eines Gremiumsmitglieds ein Ersatzmitglied geladen
- Geklärt, wer das Protokoll während der Sitzung schreibt
- Anwesenheitsliste vorbereitet und während der Sitzung herumgereicht
- Tagesordnung Punkt für Punkt abgearbeitet und die notwendigen Beschlüsse gefasst
Können Sie bei allen Punkten das Ja ankreuzen, haben Sie die Sitzung gut vorbereitet und durchgeführt.
© 04/2019 VNR AG

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