Betriebsübergang: Keine Verwirkung des Widerspruchs nach 6 Jahren

15. März 2019

Auch 6 Jahre nach einem Betriebsübergang ist das Widerspruchsrecht nicht verwirkt. Das lässt sich einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg entnehmen.

Der Fall: Ein Arbeitgeber hatte seinen Betrieb an einen neuen Eigentümer übergeben. Er hatte die Arbeitnehmer allerdings nicht vollständig über den Betriebsübergang unterrichtet. 6 Jahre später erhielt eine Arbeitnehmerin, deren Beschäftigungsverhältnis im Zuge des Betriebsübergangs auf den neuen Eigentümer übergegangen war, eine Kündigung.

Die Arbeitnehmerin widersprach daraufhin dem Übergang des Arbeitsverhältnisses. Sie forderte zudem den Fortbestand ihres früheren Beschäftigungsverhältnisses (zum ehemaligen Arbeitgeber).

Arbeitnehmerin siegt

Die Entscheidung: Das Gericht gab der Arbeitnehmerin recht. Der Widerspruch sei nicht verwirkt. Denn es fehle einerseits an der ordnungsgemäßen Unterrichtung und andererseits seien noch keine 7 Jahre seit dem Betriebsübergang verstrichen (LAG Berlin-Brandenburg, 13.9.2018, Az. 21 Sa 391/18).

Verwirkung erst nach 7 Jahren

Die Verwirkung setzt ein Umstands- und Zeitmoment voraus. Bei einem Betriebsübergang kann grundsätzlich die Weiterarbeit das Umstandsmoment begründen. Und zwar dann, wenn der Kollege trotz unvollständiger Unterrichtung erfahren hat, dass sein Arbeitsverhältnis übergegangen ist. Beim Zeitmoment verlangt das Bundesarbeitsgericht einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren, der frühestens mit dem Betriebsübergang beginnt (24.8.2017, Az. 8 AZR 265/16).

© 03/2019 VNR AG

Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge
Schulungstermin buchen
Ihr Lotsenservice
Rufen Sie unser Service-Team jederzeit kostenlos an:
Tel.: +49 228 9550-290
E-Mail: team@smart-br.net
Oder buchen Sie jetzt Ihren unverbindlichen Schulungstermin bei unserem Smart BR-Serviceteam:
Wir zeigen Ihnen wie Sie jederzeit und von jedem Ort jedes Mitbestimmungsproblem lösen!
Wie Sie mit wenigen Klicks auf rechtsichere Fachinformationen und Arbeitshilfen zugreifen können.
Wie Sie individuelle Zugänge anlegen und Ihre Betriebsratsarbeit optimieren können.
Produkt Manager
Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Online-Termin.
Kristin Richter, Produktmanagerin von Smart BR.