Da die Gesundheitsgefahren in den Betrieben nicht nur in der Produktion lauern, sondern vermehrt auch in den Büros, lesen Sie hier, was Sie tun können, um für gesündere Verhältnisse auch an diesen Arbeitsplätzen zu sorgen.
Flimmernde Bildschirme, gefährlicher Staub aus Tonern, Stolperfallen wie herumliegende Kabel – das sind typische Gefährdungen, denen Sie und Ihre Kollegen im Büro ausgesetzt sind. Es gibt allerdings auch neuere Probleme, die an der Tagesordnung sind: Rückenprobleme und Übergewicht.
Noch vor wenigen Jahren war Büroarbeit mit viel mehr Bewegung verbunden als heute: der Gang zum Kopierer, zum Telefax, zum Kollegen, um etwas mitzuteilen, etc. Heute wird das alles am PC erledigt. Folge dessen ist, dass viele Arbeitnehmer sich zu wenig bewegen.
Setzen Sie sich für ergonomische Büromöbel ein
Im Sitzen wird der Stütz- und Bewegungsapparat aber auf Dauer überlastet. Eine Lösung sind deshalb Sitz-Steh-Arbeitsplätze. Das sind Büromöbel, die sowohl als „normaler“ Schreibtisch als auch als Stehpult verwendet werden können. Aus einer Studie des Instituts für berufsbezogene Erwachsenenbildung geht hervor, dass diese Büromöbel krankheitsbedingte Ausfallzeiten spürbar senken.
Ein weiterer Vorteil dieser Möbel ist, dass sich die Tischhöhe auf die Körpergröße des Benutzers einstellen lässt. Auch das wirkt sich langfristig schonend auf die Gesundheit Ihrer Kollegen aus.
Pilotprojekt starten
Sprechen Sie einmal mit Ihrem Arbeitgeber und starten Sie ein Pilotprojekt für eine Abteilung, die besonders gefährdet ist.
Sollten sich hier die Anschaffungskosten durch die eingesparte Entgeltfortzahlung wirklich kompensieren, wird Ihr Arbeitgeber nichts dagegen haben, das Projekt auch auf andere Abteilungen auszuweiten. Schließlich spart er damit bares Geld.
Eine solche Investition wird sich zudem motivierend auf Ihre Kollegen auswirken. Denn dadurch zeigt Ihr Arbeitgeber ihnen, dass er an ihrem Wohlbefinden und ihrer Gesundheit interessiert ist.
Tipp: Sonderverkäufe ausfindig machen
Lässt sich Ihr Arbeitgeber nicht so einfach überzeugen, dann schlagen
Sie ihm Folgendes vor: Büromöbel – auch Sitz-Steh-Arbeitsplätze – werden
häufig verbilligt angeboten. Etwa bei Verkäufen aus Insolvenzen oder
wenn ein Modell aus der vorhergehenden Saison stammt. Für einen Test
reicht ein solches verbilligtes Modell. Sie als Betriebsrat können
solche Angebote auskundschaften. Sie nehmen dem Arbeitgeber Arbeit ab
und helfen ihm damit, noch zu sparen.
Checkliste Mitbestimmungsrechte beim Gesundheitsschutz berücksichtigt?
- Informiert Ihr Arbeitgeber Sie über sämtliche den Arbeitsschutz betreffende Angelegenheiten? Hat er Ihnen auf Ihr Verlangen hin die entsprechenden Unterlagen vorgelegt?
- Ihr Arbeitgeber plant eine Maßnahme, die der Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren dient: Hat er Ihre Mitbestimmungsrechte gewahrt?
- Ihr Arbeitgeber will die arbeitsmedizinische oder sicherheitstechnische Betreuung neu organisieren: Hat er Ihre Mitbestimmungsrechte bei der Bestellung bzw. Abberufung eines Betriebsarztes sowie eines Sicherheitsbeauftragten gewahrt?
- Ihr Arbeitgeber will umbauen oder Arbeitsplätze neu gestalten bzw. Arbeitsverfahren ändern: Hat er Sie so rechtzeitig informiert, dass Ihre Bedenken noch Berücksichtigung finden können?
- Ihr Arbeitgeber will eine Gefährdungsbeurteilung durchführen: Hat er Ihre Mitbestimmungsrechte gewahrt?
- Ihr Arbeitgeber plant eine Betriebsbesichtigung mit der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde: Hat er Sie hinzugezogen?
- Ihr Arbeitgeber will eine Besprechung mit dem Sicherheitsbeauftragten durchführen: Hat er Sie auch eingeladen?
- Die Aufsichtsbehörde bzw. die Berufsgenossenschaft hat Ihrem Arbeitgeber Auflagen erteilt: Hat er Sie sofort darüber informiert?
- Ihr Arbeitgeber will eine Informationsveranstaltung zum Arbeitsschutz durchführen: Hat er Sie beteiligt?
- Ein Arbeitsunfall ist passiert: Hat Ihr Arbeitgeber Sie informiert und Ihnen die Anzeige zur Unterschrift vorgelegt?
- Können Sie alle Fragen mit Ja beantworten, hat Ihr Arbeitgeber Ihre Mitbestimmungsrechte gewahrt. Lautet die Antwort auf eine Frage nein, hat er Ihre Mitbestimmungsrechte ignoriert. Weisen Sie ihn auf Ihre Beteiligungsrechte hin.
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