Ihre Meinung als Betriebsrat ist häufig gefragt. Im Zusammenhang mit der Ausübung Ihrer Mitbestimmungsrechte geben Sie deshalb viele verschiedene Stellungnahmen ab. Ihre Äußerungen haben eine unterschiedliche rechtliche Qualität – abhängig davon, wie Sie Einfluss nehmen können. Welche Stellungnahme Sie bei geplanten Kündigungen abgeben können, zeigt Ihnen dieser Beitrag anhand vieler Muster.
Anhörungspflicht nach dem BetrVG
Ihr Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, Sie vor Ausspruch jeder Kündigung anzuhören, § 102 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dabei wird er Ihnen als Betriebsrat Gelegenheit geben, zur Kündigung Stellung zu nehmen.
An Ihr Votum ist Ihr Arbeitgeber nicht gebunden
Ihr Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht an Ihr Votum gebunden. Er kann die Kündigung auch durchsetzen, wenn Sie sich dagegen ausgesprochen haben.
Er muss Sie allerdings in jedem Fall anhören. Unterlässt er das oder macht er einen Fehler, ist die Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung unwirksam.
Anhörung und Stellungnahme in einer Betriebsratssitzung beraten
Beraten Sie die geplante Kündigung und Ihre Stellungnahme im Anschluss an die Anhörung am besten in einer Betriebsratssitzung. Berufen Sie diese möglichst umgehend ein. Um sich einen guten Gesamteindruck zu verschaffen, hören Sie zumindest in allen Fällen, in denen Sie nicht sicher sind, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, auch den betroffenen Kollegen an.
Sie haben grundsätzlich die folgenden 4 Möglichkeiten, auf eine Kündigung zu reagieren:
1. Sie stimmen zu
Kommen Sie nach der Prüfung der Umstände zu dem Schluss, dass Sie als Betriebsrat einer geplanten Kündigung zustimmen sollten, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber dies schriftlich mit.
2. Sie teilen Ihre Bedenken mit
Stimmen Sie einer Kündigung nicht zu, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bedenken mitzuteilen. Dies hat zunächst keine Rechtsfolgen. Ihr Arbeitgeber muss die Bedenken zwar zur Kenntnis nehmen, kann die Kündigung aber trotzdem aussprechen.
3. Schweigen
Lassen Sie die Anhörungsfrist einfach verstreichen, ohne sich zu äußern, gilt dies im Fall einer ordentlichen Kündigung als Zustimmung.
4. Hier können Sie widersprechen
Als Betriebsrat können Sie einer ordentlichen Kündigung auch widersprechen. Dazu muss einer der in § 102 Abs. 3 bis 5 BetrVG genannten Gründe vorliegen.
Äußern Sie bei Zweifeln immer Bedenken
Vorbehaltlos zustimmen werden Sie einer Kündigung sicherlich wegen einer nachgewiesenen Straftat. Haben Sie allerdings auch nur die geringsten Zweifel an der Berechtigung einer Kündigung, dann äußern Sie Ihre Bedenken.
Wann Sie sinnvollerweise Ihre Bedenken mitteilen
Teilen Sie Ihre Bedenken mit, wenn Sie einer Kündigung einerseits nicht ohne Weiteres zustimmen möchten, andererseits aber keine ausreichenden Anhaltspunkte für einen Widerspruch haben.
Diese betreffen vor allem eine falsche Sozialauswahl (§ 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG), den Verstoß gegen eine Auswahlrichtlinie (§ 102 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG), die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers an einem anderen Arbeitsplatz nach Umschulungs- bzw. Fortbildungsmaßnahmen (§ 102 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG) bzw. die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers unter geänderten Vertragsbedingungen (§ 102 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG), wenn sein Einverständnis vorliegt.
Stellungnahme bei Massenentlassungen
Geht es um die Entlassung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber zusätzlich zum üblichen Prozedere einen Interessenausgleich und einen Sozialplan vereinbaren (§§ 111 bis 113 BetrVG). Zudem müssen Sie nach § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine Stellungnahme abgeben. Wie eine solche aussehen könnte, entnehmen Sie dem Muster unten.
Muster-Schreiben: Zustimmung zu einer Kündigung
Absender
Empfänger Ort, Datum …
Beabsichtigte Kündigung von …
Sehr geehrte Frau …, / Sehr geehrter Herr …,
der Betriebsrat hat nach Ihrer erfolgten Anhörung in seiner Sitzung vom … (Datum) beschlossen, Ihrer Absicht zur Kündigung von … (Name des Betroffenen) zuzustimmen. Wir stellen insoweit klar, dass wir keine weitere Stellungnahme abgeben.
Freundliche Grüße
Unterschrift Betriebsratsvorsitzende(r)
Muster-Schreiben: Bedenken gegen eine geplante außerordentliche Kündigung
An den Arbeitgeber
Ort, Datum …
Bedenken gegen die Kündigung von …
Sehr geehrte Frau …, / Sehr geehrter Herr …,
wir als Betriebsrat wurden am … (Datum) durch die Geschäftsführung, vertreten durch … (Name), über die beabsichtigte außerordentliche Kündigung von … (Name des Betroffenen) unterrichtet.
Daraufhin haben wir am selben Tag um … (Uhrzeit) die Kündigungsgründe in einer eigens dafür einberufenen Betriebsratssitzung beraten. In dieser Sitzung haben wir unter anderem … (Name des Betroffenen) angehört.
Nach eingehender Beratung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, Bedenken gegen die Kündigung zu äußern.
Begründung: Der Geschäftsführung sind die mitgeteilten Kündigungsgründe bereits länger als 2 Wochen bekannt. Diese Informationen haben wir durch die Gespräche mit verschiedenen Kollegen erhalten. Das mit … (Name des Betroffenen) geführte Gespräch hat diese These bestätigt.
Eine außerordentliche Kündigung kann deshalb wegen eines Fristversäumnisses nicht mehr erfolgen (§ 626 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Denn außerordentliche Kündigungen müssen innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Ereignisses, das Anlass zur Kündigung gab, ausgesprochen werden.
Sollten Sie sich dennoch entscheiden, die außerordentliche Kündigung auszusprechen, so erwarten wir als Betriebsrat, dass Sie … (Name des Betroffenen) die Kündigungsgründe unverzüglich schriftlich mitteilen.
Außerdem teilen wir Ihnen mit, dass wir die Kündigung auch unabhängig vom Fristablauf nicht für gerechtfertigt halten. Denn … (Begründung warum).
Freundliche Grüße
Unterschrift Betriebsratsvorsitzende(r)
Muster: Widerspruch wegen nicht korrekter Sozialauswahl
Beabsichtigte Kündigung von … (Name des Betroffenen)
Sehr geehrte Frau …, / Sehr geehrter Herr …,
der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am … (Datum) beschlossen, der beabsichtigten Kündigung von … (Name des Betroffenen) zu widersprechen.
Begründung: … (Name des Betroffenen) ist verheiratet und Vater von 3 schulpflichtigen Kindern. Seine Ehefrau ist nicht erwerbstätig.
Nach unserer Meinung darf … nicht entlassen werden. Denn durch seine Kündigung vernachlässigen Sie die Ihnen obliegende Sozialauswahl. … (Name des Betroffenen) ist seit … Jahren als Maschinenschlosser in unserem Betrieb tätig. Laut Personalkartei gibt es im Betrieb aber mehrere Maschinenschlosser, die im Gegensatz zu … wesentlich später in den Betrieb eingetreten sind und nicht Unterhalt für so viele Familienangehörige leisten müssen.
In Anbetracht der Tatsache, dass Sie die sozialen Gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt haben, müssen wir als Betriebsrat der Kündigung widersprechen (§ 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG). Eine andere Entscheidung wäre nicht gerechtfertigt.
Freundliche Grüße
Unterschrift Betriebsratsvorsitzende(r)
Muster: Widerspruch wegen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nach Umschulung
Beabsichtigte Kündigung von … (Name der Betroffenen)
Sehr geehrte Frau …, / Sehr geehrter Herr …,
der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom … (Datum) beschlossen, der beabsichtigten Kündigung von Frau … (Name der Betroffenen) zu widersprechen. Und zwar nach § 102 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG.
Begründung: Wir als Betriebsrat sind der Ansicht, dass Frau … als Ingenieurin ein großes technisches Verständnis mitbringt. Sie ist zudem für ihre soziale Intelligenz bekannt. Wir halten deshalb eine Weiterbeschäftigung nach zumutbaren Umschulung- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen für sinnvoll und möglich.
Hinzu kommt, dass der Arbeitsplatz von Herrn … in absehbarer Zeit, nämlich … (Zeitpunkt), neu besetzt werden muss, da er in den Ruhestand geht. Frau … könnte die Tätigkeit nach einer Weiterbildung in dem Bereich … gut ausüben.
Wir schlagen deshalb vor, Frau … auf Kosten des Betriebs umschulen zu lassen.
Freundliche Grüße
Unterschrift Betriebsratsvorsitzende(r)
Muster: Stellungnahme bei Massenentlassungen (fehlende Beratung)
Stellungnahme des Betriebsrats wegen Massenentlassungen bei … (Name des Unternehmens)
Sehr geehrte Frau …, / Sehr geehrter Herr …,
der Betriebsrat hat sich in seiner Sitzung vom … eingehend mit den oben angesprochenen Massenentlassungen befasst. Wir sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, der beabsichtigen Massenentlassung zu widersprechen.
Begründung: Die Unternehmensleitung hat uns als Betriebsrat am … mitgeteilt, dass sie keine andere Möglichkeit mehr sieht, als eine erhebliche Personalreduzierung vorzunehmen. Allerdings hat sie uns keine ausführliche Begründung dafür gegeben, warum es keinen für die Arbeitnehmer günstigeren Weg gibt.
Wegen dieses Verhaltens ist sie ihrer Erörterungs- und Beratungspflicht nach § 17 Abs. 2 KSchG nicht nachgekommen. Deshalb vertreten wir als Betriebsrat die Meinung, dass Massenentlassungen nicht zwingend geboten sind.
Freundliche Grüße
Unterschrift Betriebsratsvorsitzende(r)
© 03/2020 VNR AG

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