Ihr Arbeitgeber kann Mitarbeiter durch soziale Absicherung binden

15. Oktober 2021

Lesezeit 1,5 Minuten

Eine effektive Mitarbeiterbindung ist heute wichtiger denn je. Schließlich klagen einige Arbeitgeber bereits jetzt über mangelnde Fachkräfte. Bei der derzeitigen demografischen Entwicklung spricht einiges dafür, dass sich dieser Mangel in vielen Bereichen trotz der Coronapandemie noch erhöhen wird. Als Betriebsrat sollten Sie Ihren Arbeitgeber dabei unterstützen, Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass möglichst viele Kolleginnen und Kollegen möglichst lange im Betrieb verbleiben. Einige wichtige Maßnahmen führe ich im Folgenden auf. Sie können die eine oder andere aufgreifen und Ihrem Arbeitgeber vorschlagen.

Unternehmenskultur ist sehr wichtig für die Mitarbeiterbindung

Nicht zu unterschätzen in puncto Mitarbeiterbindung ist die Bedeutung der Unternehmenskultur. Dazu gehört einerseits eine Großzügigkeit im Hinblick auf finanzielle Mittel in Form von betrieblichen Sozialleistungen. Aber es sollte sich andererseits im Management und in dessen Handlungen auch eine gelebte Einstellung zu Alter, Familie und Leistung widerspiegeln.

Nachstehend nenne ich Ihnen nun einige Bereiche, die die Mitarbeiterbindung positiv beeinflussen. Setzen Sie sich dafür ein, dass Ihr Arbeitgeber möglichst folgende Punkte umsetzt:

Personalentwicklung: Ihr Arbeitgeber sollte bei allen Kolleginnen und Kollegen überlegen, welche Stärken wie nutz- und ausbaubar sind und welche Maßnahmen er initiieren kann. Diesbezüglich kann er z. B. passende Schulungen anbieten.

Arbeit den Bedürfnissen anpassen: Will ein Kollege kürzertreten oder benötigt er eine körperlich leichtere Arbeit, sollte sich Ihr Arbeitgeber dafür einsetzen, dies möglich zu machen.

Arbeitszeitflexibilität: Streben Sie möglichst viele Modelle der flexiblen Arbeitszeit an, z. B. Gleitzeit oder Langzeitarbeitskonten für ein Sabbatical oder einen früheren Renteneintritt.

Auf gegenseitigen Respekt setzen: Schaffen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber ein Klima, in dem ältere Arbeitnehmer sich nicht scheuen, Hilfe von jüngeren anzunehmen, und umgekehrt, z. B. wenn es um die Anwendung neuer Technologien geht.

§ 88 Nr. 3 BetrVG

Durch Betriebsvereinbarung können insbesondere geregelt werden
3) Maßnahmen zur Förderung der Vermögensbildung;

Soziale Absicherung durch den Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern betriebliche Sozialleistungen – vor allem, um die Beschäftigten an das Unternehmen zu binden. Solche Leistungen können eine betriebliche Altersversorgung und freiwillige Sozialleistungen umfassen. Als Betriebsrat haben Sie die Möglichkeit, eine freiwillige Betriebsvereinbarung nach § 88 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) mit Ihrem Arbeitgeber zu schließen. So verschaffen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen Ansprüche. Die lohnen sich meist auch finanziell. Eine Muster-Betriebsvereinbarung dazu finden Sie hier:

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