Fahrtkostenzuschuss: So bindet Ihr Arbeitgeber Ihre Kollegen an den Betrieb

27. September 2019

Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen und Ihren Kollegen einen Fahrtkostenzuschuss zu gewähren. Immer mehr Arbeitgeber nutzen allerdings die Möglichkeit, Arbeitnehmer finanziell zu unterstützen, sie an ihren Betrieb zu binden, einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten und letztlich auch Firmenparkplätze einzusparen. Im Folgenden habe ich Ihnen das Wichtigste zusammengefasst, was Sie wissen sollten, wenn Ihr Arbeitgeber Sie und Ihre Kollegen bei den Fahrtkosten finanziell unterstützen will.

Freiwillige Betriebsvereinbarung möglich

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen und Ihren Kollegen über einen Fahrtkostenzuschuss finanziell unter die Arme greifen. Die Möglichkeiten, Arbeitnehmer bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte steuergünstig zu bezuschussen, sind vielfältig.

Entscheidet sich Ihr Arbeitgeber, seinen Mitarbeitern einen Zuschuss zum öffentlichen Nahverkehr zu gewähren, können Sie mit ihm dazu eine freiwillige Betriebsvereinbarung schließen (§ 88 Betriebsverfassungsgesetz). Darüber hinaus sind Ihre Mitbestimmungsrechte allerdings eingeschränkt.

Schließlich handelt es sich bei dem Fahrtkostenzuschuss um eine freiwillige Leistung. Ihr Arbeitgeber bestimmt deshalb allein, ob er leistet oder nicht. Sie können da nicht mitreden.

Tipp: 

Schließen Sie eine Betriebsvereinbarung

Ich empfehle Ihnen, Ihren Arbeitgeber vom Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung zu diesem Thema zu überzeugen. Argumentieren Sie dabei damit, dass ein solcher Zuschuss zur Mitarbeiterbindung beiträgt und unter dem Aspekt des Umweltschutzes gleichzeitig sein Image aufpoliert. Das kommt gerade bei jüngeren Arbeitnehmern besonders gut an. Denken Sie nur an die Fridays-for-Future-Anhänger.

Steuerfreie Jobtickets – eine weitere Alternative

Ihr Arbeitgeber kann steuerfreie Jobtickets gewähren. Dabei handelt es sich um Monatsoder Jahresfahrkarten, die er bei Verkehrsunternehmen vergünstigt erwirbt. Den Rabatt, den er von den Verkehrsbetrieben im Verhältnis zum privat gekauften Ticket erhält, müssen Arbeitnehmer nicht als geldwerten Vorteil versteuern.

09/2019 VNR AG

Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge
Schulungstermin buchen
Ihr Lotsenservice
Rufen Sie unser Service-Team jederzeit kostenlos an:
Tel.: +49 228 9550-290
E-Mail: team@smart-br.net
Oder buchen Sie jetzt Ihren unverbindlichen Schulungstermin bei unserem Smart BR-Serviceteam:
Wir zeigen Ihnen wie Sie jederzeit und von jedem Ort jedes Mitbestimmungsproblem lösen!
Wie Sie mit wenigen Klicks auf rechtsichere Fachinformationen und Arbeitshilfen zugreifen können.
Wie Sie individuelle Zugänge anlegen und Ihre Betriebsratsarbeit optimieren können.
Produkt Manager
Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Online-Termin.
Kristin Richter, Produktmanagerin von Smart BR.