Bis zum Inkrafttreten der Brückenteilzeit bot die Teilzeit während der Elternzeit als Einzige den Anspruch, befristet in Teilzeit zu arbeiten. Das hat sich nun geändert. Der Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit existiert aber weiterhin. Er ist an gewisse Voraussetzungen gebunden. Die folgenden müssen vorliegen, damit interessierte Kollegen den Anspruch auf Teilzeittätigkeit während der Elternzeit geltend machen können:
1. Mindestens 15 Arbeitnehmer
Ein Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung besteht nur in solchen Betrieben, in denen in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt werden, § 15 Abs. 7 Nr. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
! ACHTUNG: Teil- und Vollzeitarbeitnehmer zählen gleichermaßen
Hierbei zählen die Teilzeit- und Vollzeitmitarbeiter unabhängig von der jeweils vertraglich vereinbarten Stundenzahl.
2. Mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit
Damit Ihre Kolleginnen und Kollegen einen Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit haben, müssen sie dem Betrieb länger als 6 Monate angehören (§ 15 Abs. 7 Nr. 2 BEEG). Und zwar ohne Unterbrechung. Ist das nicht der Fall, haben sie keinen Anspruch auf Teilzeittätigkeit.
3. Mindestens 2 Monate verringerte Arbeitszeit
Die Reduzierung der Arbeitszeit muss mindestens für 2 Monate erfolgen. Nachvollziehbar, denn kürzere Zeiten wären für Ihren Arbeitgeber mit einem in keinem Verhältnis stehenden Aufwand verbunden.
4. Antragsfrist: mindestens 7 Wochen vorher
Interessierte Eltern müssen ihren Teilzeitwunsch spätestens 7 Wochen vorher schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber beantragt haben. Versäumt Ihr Kollege diese Frist, kann er die Mitteilung wiederholen. Das führt dann allerdings dazu, dass sich der Zeitpunkt, zu dem er in die Teilzeitbeschäftigung wechseln kann, verschiebt.
Bei älteren Kindern mindestens 13 Wochen vorher
Die 7-Wochen-Frist gilt bei der grundsätzlichen Beantragung der Teilzeit in Elternzeit für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr. Für eine Teilzeit in Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes ist eine Frist von 13 Wochen einzuhalten.
Liegen diese Voraussetzungen bei einem Kollegen vor, hat er Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit. Prüfen Sie sie grundsätzlich.
! ACHTUNG: Durchschnittlich 15 bis 30 Wochenstunden/Monat
Die Teilzeittätigkeit während der Elternzeit ist an die weitere Voraussetzung geknüpft, dass der Elternzeitler im Monatsdurchschnitt 15 bis 30 Stunden pro Woche arbeitet.
Ablehnung kaum möglich
Ein Ablehnungsrecht aus dringenden betrieblichen Gründen hat Ihr Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen. So kommt die Ablehnung nur bei einem Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit in Betracht – wie z. B. bei der Schließung einer Abteilung.
Im Prinzip gilt deshalb: Nur wenn es tatsächlich keine freie Stelle gibt, hat Ihre Kollegin oder Ihr Kollege keinen Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit. Bei einem Streit darüber, ob die Beschäftigungsmöglichkeit tatsächlich weggefallen ist, trifft Ihren Arbeitgeber die Beweislast.
Kündigungsschutz während der Elternzeit
Als Arbeitnehmer genießen Sie sowie Ihre Kolleginnen und Kollegen während der Elternzeit Sonderkündigungsschutz (§ 18 BEEG). Der besondere Kündigungsschutz gilt für alle Elternzeitler, also sowohl für die Kollegen, die während der Elternzeit gar nicht arbeiten, als auch für die Kollegen, die in Teilzeit tätig sind. Anhand der folgenden Checkliste können Sie prüfen, ob Ihre Kollegin oder Ihr Kollege einen Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit hat:
Checkliste: Teilzeittätigkeit während der Elternzeit
- 1. In Ihrem gesamten Unternehmen sind in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer (inklusive der Teilzeitkräfte) beschäftigt.
- 2. Der Kollege ist bereits seit 6 Monaten ohne Unterbrechung im Betrieb beschäftigt.
- 3. Die Verringerung der Arbeitszeit ist mindestens für 2 Monaten geplant.
- 4. Dem Teilzeitanspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen.
- 5. Der Antrag wurde mindestens 7 Wochen bzw. bei Kindern ab 3 Jahren 13 Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich gestellt.
- 6. Der Antrag enthält eine Aussage zu Beginn und Umfang der Teilzeitarbeit.
Kann ein Kollege alle Punkte mit Ja abhaken, hat er einen Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit.
© 04/2019 VNR AG
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