Das Coronavirus belastet die deutsche Wirtschaft bereits jetzt stark. Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie etwas abzufedern, hat der Bundestag am 13.3.2020 Änderungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Der Bezug von Kurzarbeitergeld wird dadurch vereinfacht.
Betriebe sollen danach bereits auf Kurzarbeit setzen können, wenn es um einen konkreten Arbeitsausfall von 10 % geht. Bisher musste mindestens 1/3 der Beschäftigten betroffen sein.
Außerdem sollen die Leistungen erweitert werden. Der Bezug von Kurzarbeitergeld soll auch bei Leiharbeit ermöglicht werden.
Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Stunden
Die Bundesregierung plant, dass Arbeitgeber – anders als bisher – die Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden von der Bundesagentur für Arbeit voll erstattet bekommen. Dadurch will sie den Anreiz schaffen, dass Arbeitgeber die Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten nutzen.
© 04/2020 VNR AG

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