Altersteilzeit ist ein guter Weg, damit ältere Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit haben, früher in den Ruhestand zu gehen bzw. den Übergang zur Rente besser schaffen zu können. Bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Form der Teilzeitarbeit, mit der ältere Kollegen einen gleitenden Übergang in den Ruhestand schaffen können, § 1 Abs. 1 Altersteilzeitgesetz (AltTZG).
Altersteilzeit können Ihre Kolleginnen und Kollegen in Anspruch nehmen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem müssen sie innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage – das sind ungefähr 3 Jahre – versicherungspflichtig gearbeitet haben. Ist Ihr Arbeitgeber nicht tarifgebunden, haben Sie und Ihre Kollegen grundsätzlich keinen Anspruch auf Altersteilzeit. Sie haben lediglich die Möglichkeit, sich mit Ihrem Arbeitgeber auf die Durchführung von Altersteilzeit zu einigen. Tun Sie das, muss die entsprechende Vereinbarung schriftlich abgefasst werden (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG).
Tipp: Gibt es bei Ihnen keine Regelung zur Altersteilzeit, empfehle ich Ihnen, sich mit Ihrem Arbeitgeber auf eine entsprechende Betriebsvereinbarung zu einigen.
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