Die Corona-Krise hat Deutschland nach wie vor im Griff. Das wird vermutlich auch noch einige Zeit so bleiben. Viele Arbeitgeber haben bereits Kurzarbeit angemeldet. Konkret haben Deutschlands Unternehmen bis zum 26.4.2020 für 10,1 Millionen Arbeitnehmer Kurzarbeit angemeldet und damit alle Prognosen übertroffen.
Damit die besonders hart gebeutelten Arbeitnehmer die Corona-Krise besser überstehen, will die Große Koalition künftig bei Kurzarbeitergeld bis zu 87 % des Lohnausfalls ersetzen. Denn bis dato stocken nur wenige Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld tatsächlich auf. Am 22.4.2020 einigte sich der Koalitionsausschuss auf die Erhöhung des Kurzarbeitergelds.
Kurzarbeitergeld in den ersten 3 Monaten bleibt gleich
Wegen der andauernden Corona-Krise hat die Bundesregierung eine Erhöhung des Kurzarbeitergelds beschlossen. Und zwar ab dem 4. Monat Kurzarbeit. Während der ersten 3 Monate Bezugsdauer gelten die bisherigen Kurzarbeitergeldsätze. Das heißt: Beschäftigte erhalten bei Kurzarbeit grundsätzlich 60 % bzw. Eltern 67 % des Lohnausfalls.
Ab dem 4. Monat soll Folgendes gelten
■ Kinderlose Beschäftigte, die derzeit um mindestens 50 % weniger arbeiten, erhalten ab dem 4. Monat der Kurzarbeit 70 % und ab dem 7. Monat des Bezugs 80 % des Lohnausfalls.
■ Eltern erhalten entsprechend 77 % bzw. 87 %.
■ Die Erhöhung gilt maximal bis 31.12.2020.
© 02/2020 VNR AG
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