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Frage: Können Sie uns sagen, wie im Moment die aktuelle Rechtslage zu einer hybriden Betriebsversammlung ist? Muss diese ausschließlich in Präsenz stattfinden oder ist ein anderes Format oder auch eine hybride Veranstaltung möglich? Wenn ja, gibt es Einschränkungen zur Form?
Antwort: Betriebsversammlungen sind wieder in Präsenz durchzuführen, § 129 BetrVG gilt seit dem 8.4.2023 nicht mehr.
Nur Betriebsratssitzungen können unter den Voraussetzungen des § 30 BetrVG auch in digitaler Form stattfinden.
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