Was darf im Monatsgespräch besprochen werden?

21. September 2023

Lesezeit 1 Minute

Frage: In unserem Gremium kommt immer wieder die Frage auf, was eigentlich im Monatsgespräch besprochen werden darf. Können Sie uns dabei weiterhelfen?

Einmal monatlich Besprechung mit Ihrem Arbeitgeber

Antwort: Es ist Teil Ihrer Aufgaben, dass Sie als Betriebsrat sich monatlich mit Ihrem Arbeitgeber zu einem Gespräch treffen. Ziel dieser Besprechung ist es, dass Ihr Arbeitgeber Sie über die Situation des Unternehmens und wichtige Änderungen unterrichtet.

Zudem erhalten Sie in diesen Gesprächen die Möglichkeit, strittige Fragen mit Ihrem Arbeitgeber zu diskutieren. Und zwar möglichst mit dem Willen, eine Einigung zu erzielen. Zumindest sollten Sie sich darum bemühen und Ihrem Arbeitgeber Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten unterbreiten.

Wie Sie sich sinnvoll auf das Monatsgespräch vorbereiten

Klären Sie innerhalb Ihres Gremiums vorab, welches die optimale Lösung für Sie bei den einzelnen Themen wäre. Zudem sollten Sie sich vergegenwärtigen, welche Lösung Ihr Arbeitgeber wohl anstreben wird.

Beschäftigen Sie sich im Gremium stets mit der Frage, mit welchen Argumenten Sie Ihren Arbeitgeber überzeugen könnten, sich auf eine für Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen günstige Lösung einzulassen. Ein Brainstorming im Team bringt dabei oft gute Argumente auf den Tisch.

Diese Themen sollten Sie im Blick haben

Die zur Diskussion stehenden Themen können sich aus allen Bereichen des Betriebsratsalltags ergeben:

▸ Arbeitszeit,

▸ Ausbildung,

▸ befristete Arbeitsverträge,

▸ Datenschutz,

▸ Einstellung von Arbeitnehmern,

▸ Kosten Ihrer Gremiumsarbeit,

▸ Kündigung von Arbeitnehmern,

▸ Lohn- und Gehaltsfragen usw.

Monatsgespräch
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