Frage: Darf ein Werkstudent auch Samstags arbeiten? Wo sind die Gesetzlichen Regelungen?
Antwort: Beim Werkstudentenprivileg kommt es nur auf die Einhaltung der 20 Wochenstunden an (nur dann gilt er als ordentlich Studierender, der Fokus muss auf dem Studium verbleiben, nicht auf der Arbeit). Er darf also auch Samstags arbeiten.
Regelungen finden Sie z.B. § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V und § 27 Abs. 4 SGB III. Aber auch die Krankenkassen bieten hier umfassende Informationen an.
In den Semesterferien bzw. in Vorlesungsfreier Zeit darf der Werkstudent auch mehr als die 20 Wochenstunden arbeiten.
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