Frage: Bei uns wird bei Elternteilzeitern das Urlaubsgeld für die Phase der Elternteilzeit gekürzt. Alle anderen Teilzeiter erhalten auch ein gekürztes bzw. an ihre Arbeitszeit angepasstes Urlaubsgeld. Ist das so richtig?
Antwort: Es kommt darauf an, wie das Urlaubsgeld ausgestaltet ist. Soll die Arbeitsleistung belohnt werden, dann kann eine Kürzung rechtens sein. Teilzeiter arbeiten ja auch weniger, deswegen kann eine Anpassung an die Arbeitszeit stattfinden.
Soll die Betriebstreue belohnt werden, dann ist eine Kürzung bei den Elternteilzeitern aber nicht gerechtfertigt. Sie müssten hier also zwingend noch mal einen Blick in den Vertrag, eventuell auch in die Elternteilzeitvereinbarung, werfen und die Regelung prüfen.
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