Sind Arbeitnehmer verpflichtet, Überstunden zu leisten?

30. Oktober 2019

? Frage: Unser Arbeitgeber ordnet regelmäßig Überstunden an. So langsam nimmt das überhand. Daher fragen wir uns: Sind unsere Kollegen eigentlich verpflichtet, Überstunden zu leisten? Und wie genau sind Überstunden zu bezahlen?

Sie müssen Ihre Bereitschaft vorher erklärt haben

! Antwort: Sie und Ihre Kollegen sind nur verpflichtet, Überstunden zu leisten, wenn es sich aus betrieblicher Sicht um einen Notfall handelt oder die Bereitschaft zur Leistung bereits im Arbeits-, Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Außerdem müssen etwaige Überstunden richtig angeordnet worden sein. Dabei hat Ihr Arbeitgeber 2 Punkte zu beachten: Er muss die Betroffenen – abgesehen von eventuellen Notfällen – mindestens eine Woche vorher informieren. Zudem muss er Ihre Zustimmung einholen (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz). Das unten stehende Muster können Sie verwenden, um Ihren Arbeitgeber zu einem Gespräch über das Thema aufzufordern.

Überstunden sind extra zu vergüten

Überstunden müssen grundsätzlich extra vergütet werden. Bei tarifgebundenen Unternehmen ist das meist einfach. Denn fast immer regelt ein Tarifvertrag, wie die Mehrarbeit vergütet werden muss. Nicht tarifgebundene Arbeitgeber müssen für eine Überstunde mindestens den normalen Bruttostundenverdienst zahlen.

Ein zusätzlicher Überstundenzuschlag fällt für Ihre Kolleginnen und Kollegen aber nur dann an, wenn es sich um Nachtarbeit handelt oder der Zuschlag vertraglich (oder auch tarifvertraglich) vereinbart ist. Branchenübliche Zuschläge variieren zwischen 25 und 100 % des Bruttostundenverdienstes – abhängig davon, ob die Überstunden werktags, am Wochenende oder nachts geleistet wurden.

! ACHTUNG: Pauschale Vergütung möglich

Überstunden können grundsätzlich auch durch eine etwas höhere Vergütung pauschal abgedeckt werden. In der Regel steht in einem solchen Fall im Vertrag: „Etwaige Überstunden sind durch das gezahlte Bruttogehalt abgegolten.“ Bei einer solchen Formulierung sollten Sie als Betriebsrat allerdings besonders aufmerksam sein. Denn überschreitet ein Kollege die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche, müssen die darüber hinausgehenden Stunden gesondert vergütet werden.

Muster-Schreiben: Regelung von Überstunden

An den Arbeitgeber (im Hause)                                                             Ort, Datum …

Regelung der Überstunden

Sehr geehrte Frau …, / Sehr geehrter Herr …,

Sie teilten uns am … mit, dass in verschiedenen Abteilungen erneut das Ableisten von Überstunden erforderlich sei. Die Ihrem Schreiben beigelegten Unterlagen machen dies unstreitig glaubhaft. Wir als Betriebsrat sind grundsätzlich mit einer vorübergehenden Mehrarbeit von täglich … Stunden einverstanden. Wir würden dies und Überstunden generell aber gern im Rahmen einer Betriebsvereinbarung regeln.

Nennen Sie uns bitte zeitnah einen Terminvorschlag. Bei dem Treffen können wir dann die wichtigsten Punkte besprechen. Teilen Sie uns bitte umgehend mit, für welche Abteilung genau Sie die Ableistung von Überstunden vorsehen. Des Weiteren bitten wir Sie, uns folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: Offenlegung des Kapazitätsauslastungsgrades der übrigen Abteilungen für die nächsten 2 Monate, Eckdaten der Auftragsentwicklung des gesamten Betriebs für die nächsten 4 Monate, Offenlegung der laufenden Personalplanung, insbesondere Eckdaten über die Personalbedarfsplanung und Maßnahmen zur Deckung des permanenten Personalmangels.

Freundliche Grüße

Unterschrift Betriebsratsvorsitzende(r)

© 10/2019 VNR AG 

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