Frage: Wir arbeiten in der 6 Tage Woche von Montags bis Samstags. Die Toiletten werden nur Montag bis Freitag gereinigt, Samstag gar nicht. Viele Kollegen beschweren sich, dass die Toiletten nicht sauber wären – insbesondere am Montag morgen. Können wir hier eine bessere Reinigung einfordern?
Antwort: Ich kann das Unbehagen der Mitarbeiter verstehen. Nach § vier Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 „Sanitärräume“. In Abs. 8 diese Vorgabe ist festgelegt, dass Waschräume und ihre Einrichtungen in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Nutzung zu reinigen und bei Bedarf zu desinfizieren sind. Wenn diese täglich genutzt, sollen sie – so die Regelung – täglich gereinigt werden. Insofern halte ich eine Reinigung zuletzt am Freitag und dann wieder am Montag für nicht ausreichend, wenn auch am Wochenende gearbeitet wird. Aufgrund der Arbeitsstättenverordnung und der ASR kann der Betriebsrat meines Erachtens eine häufigere Reinigung verlangen.
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