Müssen unsere Kollegen für wetterbedingte Verspätungen zahlen?

22. November 2019

? Frage: Die kalte Jahreszeit steht kurz bevor. Damit einher geht die Gefahr von wetterbedingten Verspätungen. Auch wenn der Winter in den vergangenen Jahren stets lange auf sich warten ließ, so kam er dann in unserer Region doch meist Mitte Januar, Anfang Februar mit Karacho, was meist gerade in den ersten Tagen dazu geführt hat, dass verhältnismäßig viele Kollegen zu spät am Arbeitsplatz erschienen.

Arbeitnehmer sollen für ausgefallene Arbeitszeit finanziell selbst aufkommen

Unser Arbeitgeber sieht nicht ein, dass er für die Verspätungen bzw. für die ausgefallene Arbeitszeit aufkommen muss. Deshalb will er den Betroffenen die durch die Verspätung ausgefallene Arbeitszeit nicht bezahlen. Darf er so handeln?

Verspätung: Arbeitgeber muss nicht für ausgefallene Arbeitszeit aufkommen

! Antwort: Ja, in der Regel muss Ihr Arbeitgeber Ihnen und Ihren Kollegen die durch eine Verspätung ausgefallene Arbeitszeit nicht bezahlen. Schließlich tragen Sie als Arbeitnehmer das Wegerisiko. Sie sind gehalten, ausreichend frühzeitig von daheim zu starten, um pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Das gilt auch bei schlechten Straßenverhältnissen und anderen Unwägbarkeiten.

Arbeitnehmer haben eventuelle Verspätungen vorauszusehen

Selbst wenn der öffentliche Nahverkehr zusammenbricht, tragen Sie und Ihre Kollegen das Risiko. Es liegt im Prinzip bei Ihnen, eventuelle Verspätungen vorauszusehen und diese entsprechend einzukalkulieren.

! ACHTUNG

Bei Wegeunfällen muss Ihr Arbeitgeber zahlen

Lediglich wenn Sie oder einer Ihrer Kollegen auf dem Weg zur Arbeit in einen Unfall verwickelt werden, kommt eine Fortzahlung des Gehalts wegen persönlicher Arbeitsverhinderung nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch in Betracht. Bedenken Sie insoweit aber stets: Der Unfallversicherungsschutz greift nur, wenn Sie auf dem direkten Weg zur Arbeit fahren. Sobald Sie einen Umweg oder Zwischenstopp einlegen, entfällt der Schutz meist.

© 11/2018 VNR AG

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