Lohnungleichheit im Betrieb

09. August 2023

Lesezeit 1 Minute

Frage: Bei uns erhalten ein paar Mitarbeiter eine Überstundenpauschale, andere nicht. Wie sollen wir damit umgehen?

Antwort: Grundsätzlich kann hier ein Fall der betrieblichen Lohngestaltung vorliegen (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG). Sprich die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden und deren Änderung. 

Sie müssten aber dennoch zunächst auf Ihren Arbeitgeber zugehen, um ihn zu fragen, wie es zu den Pauschalen kam und warum? Warum bekommen die einen die Pauschale, die anderen nicht? Das müssten Sie zunächst erläutern. Sie schreiben, es handelt sich nicht um eine freiwillige Zulage und auch nicht um eine tarifliche.

Vielleicht hat der Arbeitgeber aber doch eine freiwillige Pauschale für eine bestimmte Mitarbeitergruppe geschaffen? Das dürfte er. Sie müssten demnach als ersten Schritt die Geschichte der Pauschale klären, erst dann lässt sich klären, ob sie mitbestimmen oder nicht. 

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