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Frage: Bei uns brodelt derzeit die Gerüchteküche. Ein Standort soll geschlossen werden. Aber die Unternehmensleitung hüllt sich in Schweigen. Auch wir als Betriebsrat haben bisher keine offizielle Information bekommen. Nun sind wir auch noch von einem Kollegen angesprochen worden, der seit geraumer Zeit auf seinen Lohn wartet. Weitere Fälle sind bis dato nicht an uns herangetragen worden. Wir vermuten allerdings, dass auch bei anderen noch Lohnzahlungen ausstehen. Was sollen wir dem Betroffenen raten?
Mitteilung an den Arbeitgeber
Antwort: Kommt der Lohn nicht pünktlich, muss nicht gleich das Schlimmste eingetreten sein. Bevor Ihr Kollege rechtliche Schritte einleitet, sollte er sich zunächst bei Ihrem Arbeitgeber informieren. Er sollte versuchen, herauszufinden, warum der Lohn nicht bezahlt wurde. Unter Umständen ist es nur ein Versehen.
Passiert daraufhin nichts und wartet Ihr Kollege weiter vergebens auf seine Vergütung, sollte er den Lohn anmahnen. Und zwar am besten schriftlich. Dabei muss er den Zeitraum benennen, für den das Gehalt nicht gezahlt wurde. Zudem muss er die Summe, die noch aussteht, beziffern.
Für die Zahlung der Rückstände sollte er Ihrem Arbeitgeber eine angemessene Frist einräumen. Was angemessen ist, wird davon abhängig sein, wie hoch der Lohn im Verhältnis zum Umsatz ist. Entscheidend ist letztlich, welcher Betrag insgesamt aussteht.
Tipp: So werden Verzugszinsen gesichert
Durch eine solche Mahnung setzt Ihr Kollege Ihren Arbeitgeber in Verzug. Im Fall einer Klage kann dieser dadurch gezwungen werden, auch für Schäden aufzukommen, die Ihrem Kollegen entstanden sind, weil er kein Geld bekommen hat.
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