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Frage: Einer unserer Kollegen möchte in Altersteilzeit gehen. Noch ist er in der Arbeitsphase. Nun hat sich bei ihm eine Situation ergeben, die sein Interesse geweckt hat, jetzt in Pflegezeit zu gehen. Geht das? Kann man während der Arbeitsphase der Altersteilzeit Pflegezeit beantragen?
Während der Pflegezeit ruht das Arbeitsverhältnis
Antwort: Altersteilzeit setzt voraus, dass ein Arbeitnehmer zum begünstigten Personenkreis gehört und für ihn der Aufstockungsbetrag sowie die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden. Während der Pflegezeit ruht das Beschäftigungsverhältnis. Deshalb erhält der Kollege kein Gehalt. Das führt dazu, dass keine Rentenbeiträge und damit auch keine zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Die Voraussetzungen der Altersteilzeit wären also nicht mehr gegeben. Es würde kein Wertguthaben für die Freistellungsphase erarbeitet. Deshalb würde sich die Freistellungsphase verschieben. Der Kollege müsste letztlich länger arbeiten. Abgesehen von dem Fall, dass die Pflegezeit für den Kollegen aus privaten Gründen unabdingbar ist, sollte er besser von dem Gedanken Abstand nehmen.
Tipp: Empfehlen Sie dem Kollegen, eine kurzzeitige Freistellung zu beantragen
Raten Sie Ihrem Kollegen doch, eine kurzzeitige Freistellung zu
beantragen. Vielleicht kann er die gewonnene Zeit nutzen, um eine
externe Pflege oder Betreuung für die pflegebedürftige Person zu
organisieren.

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