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Frage: Wie ist das mit dem Nachweisgesetz, das ab dem 01.08.2022 für alle neuen Arbeitsverträge gilt. Wichtiger Bestandteil ist der Lohn, Sonderzahlungen, Gratifikationen etc. welcher im Arbeitsvertrag festgesetzt werden muss. Muss ich jetzt bei jeder Lohnerhöhung einen neuen Nachweis bringen? Und bei der Inflationsprämie auch?
Antwort: Ja – bei Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen, haben Sie eine Mitteilungspflicht, § 3 Nachweisgesetz. Die wesentlichen Vertragsbedingungen stehen in § 2 Nachweisgesetz. Demnach würde ich bei einer Lohnerhöhung … immer eine Mitteilung machen, das ist ja eine dauerhafte Änderung. Streiten könnte man jetzt bei einer Einmalzahlung wie der Inflationsprämie – gehört die wirklich zu den wesentlichen Vertragsbedingungen. Und dann sind wir mitten in der Gesetzesauslegung – kurz und gut: Wenn Sie es rechtssicher machen wollen und Streit vermeiden wollen, dann handeln Sie auch hier nach § 3 Nachweisgesetz.
Leider ist vieles schlecht oder nicht geregelt worden, wie immer werden es die Gerichte klären müssen!
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