? Frage: In unserem Betrieb besitzen alle Arbeitnehmer mit Führungsverantwortung ein dienstliches Smartphone. Unser Arbeitgeber geht nun davon aus, dass die Kollegen dauernd für ihn erreichbar sein müssen. Wir sehen das anders. Wie ist die Rechtslage?
Arbeitgeber kann keine dauernde Erreichbarkeit verlangen
! Antwort: Eine dauernde Erreichbarkeit wird Ihr Arbeitgeber nicht durchsetzen können. Schließlich ist er verpflichtet, die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) einzuhalten.
Sie und Ihre Kollegen dürfen maximal 8 Stunden pro Tag arbeiten (§ 3 Satz 1 ArbZG). Sonn und feiertags dürfen Sie im Normalfall gar nicht für Ihren Arbeitgeber tätig werden. Zudem gilt: Arbeiten Sie ausnahmsweise länger als 8 Stunden, muss Ihr Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Arbeitszeit innerhalb von 24 Wochen wieder auf durchschnittlich 8 Stunden ausgeglichen wird. Neben den einzuhaltenden Höchstarbeitszeiten muss Ihr Arbeitgeber auch Ruhezeiten gewährleisten. Das ist praktisch nicht möglich, wenn er auf ständige Erreichbarkeit setzt.
Tipp: Stress und Erkrankungen vermeiden
Appellieren Sie an die Vernunft Ihres Arbeitgebers. Es ist inzwischen
hinreichend nachgewiesen, dass die ständige Erreichbarkeit bei vielen
Arbeitnehmern das Entstehen von Stress und psychischen Belastungen
fördert. Letztlich führt das zu hohen Kosten für Ihren Arbeitgeber. Die
Möglichkeit, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen abschalten können, ist
auf längere Sicht für Ihren Arbeitgeber wichtig. Überzeugen Sie ihn, die
Kollegen keinesfalls zu verpflichten, ständig erreichbar zu sein.
Schlagen Sie ihm vielmehr vor, auf Freiwilligkeit zu setzen.
© 09/2018 VNR AG
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