Arbeitnehmer scheidet aus dem Betrieb aus
? Frage: Einer unserer Kollegen scheidet zum 30.6.2020 aus unserem Unternehmen aus. Nun hat unser Arbeitgeber den Kollegen aufgefordert, das Weihnachtsgeld und eine zusätzlich geleistete Sonderzahlung zurückzuzahlen. Ist er dazu berechtigt?
Ist die Rückzahlung vereinbart, darf Ihr Arbeitgeber sie fordern
! Antwort: Hat Ihr Arbeitgeber mit dem Kollegen bei Vereinbarung der Gratifikation auch eine entsprechende Rückzahlungsvereinbarung getroffen, kann er die Prämie bei Eintreten der Voraussetzungen zurückfordern. In der Regel vereinbaren Arbeitgeber die Rückzahlung nur für den Fall, dass ein Arbeitnehmer während eines Jahres auf eigenen Wunsch aus dem Unternehmen ausscheidet. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Kollege den Betrieb verlässt, wird seine Gratifikation anteilig gekürzt. Auch in solchen Fällen kommt es aber letztlich auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls an.
Ziel ist ausschlaggebend
Maßgeblich ist immer, welches Ziel der Arbeitgeber mit der jeweiligen Zahlung verfolgt. Zahlt er ein Weihnachtsgeld, um Sie und Ihre Kollegen für die Treue zu belohnen, kann er dies an eine Rückzahlungsklausel knüpfen. Denn kündigen Sie und Ihre Kollegen das Beschäftigungsverhältnis unterjährig zu einem bestimmten Zeitpunkt, ist Ihr Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, Sie für Ihre Treue zu belohnen. Allerdings ist auch immer eine gewisse Frist festzulegen. Deshalb ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass eine Vereinbarung, die Weihnachtsgratifikation zurückzuzahlen, zulässig ist, wenn das Beschäftigungsverhältnis bis zum 31.3. des Folgejahres durch eine arbeitnehmerseitige Kündigung beendet wird. Sollte Ihr Kollege tatsächlich erst zum 30.6. ausscheiden, spricht einiges dafür, dass er die Gratifikation trotz Rückzahlungsvereinbarung nicht zurückzahlen muss
© 03/2020 VNR AG
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