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Frage: Wenn ein Betriebsratsvorsitzender vor Ende seiner Amtszeit in seine mögliche Rente geht (Rentenalter erreicht) aber er möchte in seiner Firma weiterarbeiten auf diese bekannte 450 Euro Basis kann er weiter im Amt bleiben oder ist sein Amt bei Rentenantritt bzw. weiterarbeiten 450 Euro Basis hinfällig?
Antwort: Mittlerweile ist es eine 520 Euro Basis, die 450 Euro Grenze gibt es nicht mehr.
Allein durch Erreichen des Rentenalters endet das BR-Amt nicht. Solange das Arbeitsverhältnis weiter besteht und er Arbeitnehmer bleibt, bleibt er auch Betriebsrat und damit Vorsitzender. Wichtig ist aber, dass es keine Unterbrechung gibt. Sprich darf nicht erst Arbeitsvertrag 1 beendet werden und dann nach Tagen Arbeitsvertrag 2 auf Minijobbasisgeschlossen werden. Es muss nahtlos sein. Eine Unterbrechung beendet das Amt.
Allerdings sollte sich der Vorsitzende das überlegen – denn mit 520 Euro ist er Teilzeiter. Wo soll er dann die ganze Arbeit des Vorsitzenden unterbringen? Das könnte schwierig werden.
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