Außerplanmäßige Neuwahl beim Ausscheiden eines Betriebsratsmitglied

20. März 2023

Lesezeit 0,5 Minuten

Frage: Aufgrund des Ausscheidens eines BR-Mitgliedes und mangels Nachrückern mussten wir neu wählen. In unserem 5er Gremium haben wir nun 2 Kandidaten mit genau der gleichen Stimmzahl. Wie verfahren wir damit?

Der Wahlvorstand hat schon einmal prophylaktisch eine Münze geworfen (mehr als 70 cm hoch und auf festem Boden) und das Ergebnis festgehalten. Ist dieses Vorgehen korrekt?

Antwort: Ich gehe davon aus, dass in Ihrem Betrieb das vereinfachte Wahlverfahren nach § 14a BetrVG zur Anwendung kommt. Dann entscheidet bei Stimmengleichheit nach § 34 Abs. 4 Satz 2 (ggf. in Verbindung mit § 36) Wahlordnung das Los. Vor diesem Hintergrund halte ich das geschilderte Verfahren in Ihrem Fall für korrekt.

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