An welche Voraussetzungen ist die Anordnung von Überstunden gebunden?

12. Februar 2020

? Frage: In unserem Betrieb ist es in einigen Bereichen geradezu üblich, dass die Kollegen immer wieder Überstunden leisten. Wir fragen uns deshalb, wie wir das eindämmen können und an welche Voraussetzungen die Anordnung von Überstunden genau gebunden ist. Können Sie uns weiterhelfen?

Überstunden an der Tagesordnung

! Antwort: Das Thema Überstunden sorgt immer wieder für Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten. Die Arbeitgeber stellen die Anordnung als unabdingbar dar, Betriebsräte und Arbeitnehmer meinen hingegen, dass zumindest ein Teil der Überstunden vermeidbar wäre.

Dabei liegen sie vermutlich richtig. Denn die Arbeitnehmer leisteten im vergangenen Jahr einer aktuellen Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zufolge fast 1 Milliarde Überstunden. In etwa die Hälfte davon war unbezahlt.

Ich gehe nicht davon aus, dass jede Einzelne dieser Überstunden tatsächlich unabdingbar war. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Betriebsrat Ihre Beteiligungsrechte nutzen, um übermäßiger Mehrarbeit in Ihrem Betrieb Herr zu werden.

Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht

Als Betriebsrat haben Sie beim Thema Überstunden ein Wörtchen mitzureden (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz). Schließlich handelt es sich bei der Anordnung und Durchführung um eine vorübergehende Verlängerung der Arbeitszeit. Diese ist mitbestimmungspflichtig. Ihr Arbeitgeber muss deshalb immer vorher Ihre Zustimmung einholen. Und zwar unabhängig davon, wie viele Arbeitnehmer betroffen sind.

Was Sie bei der Anordnung von Überstunden berücksichtigen müssen

Überstunden müssen rechtzeitig angeordnet werden: Ist die Anwesenheit eines Kollegen während der arbeitsfreien Zeit unbedingt notwendig, sollte Ihr Arbeitgeber den Betroffenen mindestens eine Woche vorher informieren. Etwas anderes gilt selbstverständlich in einem Notfall. Sie als Betriebsrat müssen vorher – abgesehen von einem Notfall – von Ihrem Arbeitgeber um Zustimmung gebeten worden sein. Mit der folgenden Checkliste können Sie prüfen, ob die Überstunden richtig angeordnet worden sind.

Schnell-Check: Überstunden richtig angeordnet?

  • Die Überstunden waren grundsätzlich zu leisten (Bereitschaft ist vertraglich geregelt bzw. es lag ein dringender Notfall vor).
  • Sie als Betriebsrat haben zugestimmt.
  • Die Überstunden wurden richtig angeordnet.
  • Geleistete Überstunden werden ordnungsgemäß vergütet.

Können Sie alle Punkte mit Ja abhaken, hat Ihr Kollege etwaige Überstunden zu leisten.

© 02/2020 VNR AG 

Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge
Schulungstermin buchen
Ihr Lotsenservice
Rufen Sie unser Service-Team jederzeit kostenlos an:
Tel.: +49 228 9550-290
E-Mail: team@smart-br.net
Oder buchen Sie jetzt Ihren unverbindlichen Schulungstermin bei unserem Smart BR-Serviceteam:
Wir zeigen Ihnen wie Sie jederzeit und von jedem Ort jedes Mitbestimmungsproblem lösen!
Wie Sie mit wenigen Klicks auf rechtsichere Fachinformationen und Arbeitshilfen zugreifen können.
Wie Sie individuelle Zugänge anlegen und Ihre Betriebsratsarbeit optimieren können.
Produkt Manager
Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Online-Termin.
Kristin Richter, Produktmanagerin von Smart BR.