? Frage: Wir sind kürzlich neu gewählt worden und stellen uns gerade neu auf. Dabei kam die Frage auf: Lohnt sich für uns eine Geschäftsordnung?
Von einer Geschäftsordnung profitieren Sie
! Antwort: Eine Geschäftsordnung ist ein sinnvolles Instrument, das Ihnen die Arbeit erleichtern kann. Sie sind zwar nicht verpflichtet, sich eine Geschäftsordnung zu geben (§ 36 Betriebsverfassungsgesetz). Dennoch sollten Sie sich aber gleich zu Anfang Ihrer Amtszeit eine solche geben. Die Geschäftsordnung gilt nur intern für Ihr Gremium.
Geregelt werden darin z.B. der regelmäßige Zeitpunkt und Ort Ihrer Sitzungen und welche Fristen für Einladungen gelten sollen. Sie können darin die Aufgabenverteilung im Betriebsrat und in den Ausschüssen genauso wie eine Redeordnung festschreiben und Regeln über die Protokollführung festzurren.
! ACHTUNG: Nicht in Stein gemeißelt
Sie können Ihre Geschäftsordnung jederzeit ändern. Dafür ist wie für die Erstregelung lediglich ein mit absoluter Mehrheit gefasster Beschluss notwendig, der die Schriftform einhält.
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