Lohnt sich eine Geschäftsordnung für unser Gremium?

17. Mai 2018

? Frage: Wir sind kürzlich neu gewählt worden und stellen uns gerade neu auf. Dabei kam die Frage auf: Lohnt sich für uns eine Geschäftsordnung?

Von einer Geschäftsordnung profitieren Sie

! Antwort: Eine Geschäftsordnung ist ein sinnvolles Instrument, das Ihnen die Arbeit erleichtern kann. Sie sind zwar nicht verpflichtet, sich eine Geschäftsordnung zu geben (§ 36 Betriebsverfassungsgesetz). Dennoch sollten Sie sich aber gleich zu Anfang Ihrer Amtszeit eine solche geben. Die Geschäftsordnung gilt nur intern für Ihr Gremium.

Geregelt werden darin z.B. der regelmäßige Zeitpunkt und Ort Ihrer Sitzungen und welche Fristen für Einladungen gelten sollen. Sie können darin die Aufgabenverteilung im Betriebsrat und in den Ausschüssen genauso wie eine Redeordnung festschreiben und Regeln über die Protokollführung festzurren.

! ACHTUNG: Nicht in Stein gemeißelt

Sie können Ihre Geschäftsordnung jederzeit ändern. Dafür ist wie für die Erstregelung lediglich ein mit absoluter Mehrheit gefasster Beschluss notwendig, der die Schriftform einhält.

© 05/2018 VNR AG 

Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge
Schulungstermin buchen
Ihr Lotsenservice
Rufen Sie unser Service-Team jederzeit kostenlos an:
Tel.: +49 228 9550-290
E-Mail: team@smart-br.net
Oder buchen Sie jetzt Ihren unverbindlichen Schulungstermin bei unserem Smart BR-Serviceteam:
Wir zeigen Ihnen wie Sie jederzeit und von jedem Ort jedes Mitbestimmungsproblem lösen!
Wie Sie mit wenigen Klicks auf rechtsichere Fachinformationen und Arbeitshilfen zugreifen können.
Wie Sie individuelle Zugänge anlegen und Ihre Betriebsratsarbeit optimieren können.
Produkt Manager
Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Online-Termin.
Kristin Richter, Produktmanagerin von Smart BR.