Kommunikation mit dem Arbeitgeber in der modernen Welt

22. November 2019

Arbeit 4.0.; Digitalisierung und Computerisierung gut und schön … darüber hinaus dürfen wir aber eines nicht verlernen, die Kommunikation untereinander und gerade nicht die Kommunikation mit dem Arbeitgeber. Wer vor den modernen Zeiten schon nicht gut kommunizieren konnte, kann dies in den modernen Zeiten nur sehr schwer noch lernen. Lesen Sie hier deshalb worauf es auch heute noch bei der Kommunikation mit dem Arbeitgeber ankommt:

Eine gesunde Kommunikation ist die Basis einer erfolgreichen Betriebsratsarbeit

Es ist unbestritten: Fast alle Konflikte in der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber sind auf mangelnde oder schlechte Kommunikation zurückzuführen. Klappt die Weiterleitung von Informationen durch den Arbeitgeber nicht, ist Ärger also vorprogrammiert. Denn eine perfekte Kommunikation ist die Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit.

Tipp: 

Nur so funktioniert es

Arbeitgeber T. und sein Betriebsrat haben ein Eskalationsschema vereinbart, das für den Fall greift, dass Konflikte schwelen und zu eskalieren drohen. Die Folge: Diese Verabredung entschärft solche Krisensituationen erheblich. Denn bevor ein Streit weitere Kreise zieht und zu Beschwerden gegenüber der Ge­ schäftsleitung führt, sollte immer erst ein Einigungsversuch in Güte gestartet werden.

Auch Arbeitgeber profitieren von der guten Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

Für Ihren Arbeitgeber liegt der unmittelbare Nutzen der gut funktionierenden Kommunikation mit Ihnen darin, dass

• er Probleme und Stimmungen im Unternehmen frühzeitig erkennt,

• die Mitarbeiterinteressen angemessen berücksichtigt werden und

• eine intensive Diskussion mit Ihnen die Problemdurchdringung fördert und zu neuen Erkenntnissen führt.

Einen weiteren Punkt sollten Sie Ihrem Arbeitgeber zu bedenken geben: Es ist mittlerweile erwiesen, dass die betriebliche Ertragslage signifikant besser wird, wenn Sie vom Arbeitgeber aktiv und über das gesetzlich oder tarifvertraglich vorgeschriebene Maß hinaus in Entscheidungen eingebunden werden. Das aber funktioniert nur bei einer gut organisierten Kommunikation.

Dazu kommt: Im Vergleich zu Betrieben ohne Betriebsrat besitzen Betriebe mit einem Betriebsrat in der Regel folgende Besonderheiten: Sie

• weisen eine geringere Quote an Personalfluktuation auf,

• errichten höhere Einstellungshürden, bieten dafür aber sicherere Arbeitsplätze,

• verfügen häufig über flexible Arbeitszeitmodelle,

• bringen mehr Produktinnovationen hervor, sofern der Betriebsrat über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus beteiligt wird,

• leiden bei fehlender Einbindung des Betriebsrats unter einer schlechteren Ertragslage, die durch streitlustige Betriebsräte noch zusätzlich verschlechtert wird, und

• zahlen höhere Löhne und weisen eine höhere Wertschöpfung pro Mitarbeiter aus.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit und Kommunikation: Sie und Ihr Arbeitgeber sind  in der Pflicht

Auch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) enthält zahlreiche Vorschriften, die Ihrem Arbeitgeber Informationspflichten Ihnen gegenüber auferlegen.

Die wichtigste Grundregel dazu finden Sie in § 2 BetrVG: Ihr Arbeitgeber muss mit Ihnen vertrauensvoll zusammenarbeiten. Das betrifft aber nicht nur Ihren Arbeitgeber, sondern gleichermaßen auch Sie als gewählten Repräsentanten der Belegschaft.

Informationspflicht: Vertrauen als Grundlage

Beispiel: So bitte nicht!

Im Rahmen der Neueinführung eines Workforce­Managementsystems kam es zu mehreren arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Geschäftsleitung der T­AG und dem Betriebsrat. Seitdem herrscht „Eiszeit“ zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat. Die Informationen an den Betriebsrat sind auf das Nötigste reduziert und die regelmäßigen Austauschgespräche wurden abgesagt.

Die Folge: Eine solche Situation ist gefährlich. Hier sollte die Geschäftsleitung der T-AG über den eigenen Schatten springen und diese Sprachlosigkeit beenden. Früher oder später wird sie nämlich wieder auf eine funktionierende Kommunikation mit dem Betriebsrat angewiesen sein.

Das Betriebsverfassungsgesetz benutzt für die Kommunikationspflicht verschiedene Terminologien:

•  „unterrichten“,

• „Bericht erstatten“ oder

• „mitteilen“ bzw.

• „aufklären“ oder

• „erläutern“.

Um die generellen Informationspflichten, beispielsweise aus § 80 Abs. 2 BetrVG, zu erfüllen, sollte Ihr Arbeitgeber Sie durch eine gezielt eingesetzte, kultivierte und permanente Kommunikation unbedingt an der Durchsetzung und Umsetzung von Entscheidungen beteiligen. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit spielt sich aber nicht nur in gesetzlich vorgegebenen Kontakten und Verhandlungen ab. Die wichtigsten Kommunikationsmittel sind eher informeller Art, wie beispielsweise

• Kommunikationsrunden mit dem Arbeitgeber

• 4-Augen-Gesprächsrunden mit dem Arbeitgeber oder seinem Vertreter.

Mit diesen sechs Tipps klappt die Kommunikation

Der ständige Dialog und die offensive Kommunikation mit dem Arbeitgeber sollten für Sie ein Muss sein. Für diesen Dialog und die Aufrechterhaltung der Kommunikation trägt Ihr Arbeitgeber zwar die Hauptverantwortung – Sie aber natürliche eine große Mitverantwortung. Die folgenden sechs Kommunikationstipps garantieren eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihrem Arbeitgeber.

Tipp 1: Beweisen Sie Ihre Kommunikationsbereitschaft

Die wichtigste Voraussetzung für eine funktionierende Kommunikation ist die Kommunikationsbereitschaft. Wenn Ihr Arbeitgeber das Gespräch sucht, sollten Sie hierfür offen sein. Denn der Dialog zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber setzt natürlich voraus, dass die Kommunikation nicht auf den förmlichen Austausch von Schriftstücken beschränkt bleibt. Legen Sie fest, wer als fester Ansprechpartner des Betriebsrats in ständiger Gesprächsbereitschaft zur Verfügung steht. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die geforderte „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ tatsächlich gelebt wird.

Tipp 2: Rechthaberei hilft nicht – Kompromissbereitschaft ist erfolgreicher

Wichtig ist immer eine pragmatische und zweckmäßige Lösung, statt auf starren Rechtspositionen zu beharren. Aber ein Entgegenkommen erreichen Sie nur, wenn auf der anderen Seite Vertrauen besteht. Dieses Vertrauen gewinnen Sie aber nur, indem Sie die Kommunikation pflegen und einen konstanten Dialog fördern. Blocken Sie den Arbeitgeber nicht ab! Selbst wenn Sie im Einzelfall eine optimale Rechtsposition besitzen, sollten Sie daran denken, dass Sie sich jetzt zwar gegenüber Ihrem Arbeitgeber sehr gut durchsetzen können. Es kann aber auch in einigen Wochen der Fall eintreten, dass Sie aus einer weniger guten Rechtsposition heraus etwas von Ihrem Arbeitgeber wollen. In diesem Moment macht es sich bezahlt, in der Vergangenheit nicht auf Rechtspositionen beharrt zu haben.

Tipp 3: Pflegen Sie einen respektvollen Umgang mit Ihrem Arbeitgeber

Egal, wie Sie sich auch gerade wieder über Ihren Arbeitgeber geärgert haben Ihr Umgang mit dem Betriebspartner sollte immer respektvoll und ausgewogen sein. Klare Worte sind dabei erlaubt, wenn es um Ihre Standpunkte geht. Ein zentraler Punkt bei der Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber ist deshalb die Art und Weise, wie Sie den Umgang pflegen. Sie müssen sich nicht verbrüdern, sollten aber einen partnerschaftlichen Umgangston pflegen.

Tipp 4: Setzen Sie auf eine regelmäßige Ausschussarbeit

Selbst wenn Ihnen die Ausschusssitzungen zu viel werden, sollten Sie hier Ihre Einstellung überprüfen. Schlechte Ausschussarbeit hat ihren Preis, nämlich den Verlust von Kommunikation. Damit ist absehbar, dass es früher oder später zu Reibereien kommen wird. Denken Sie daher um. Nutzen Sie Ausschusssitzungen, um Vertrauen zu schaffen und den „kleinen Dienstweg“ zu ermöglichen. Hierzu müssen Sie wissen, dass das Teilnahmerecht des Arbeitgebers beschränkt ist auf die Fälle, in denen

1. der Arbeitgeber selbst die Einberufung einer Sitzung verlangt hat und

2. der Betriebsratsvorsitzende den Arbeitgeber ausdrücklich eingeladen hat (§ 27 in Verbindungmit § 29 Ab. 4 BetrVG).

Nicht zu vergessen sind – unabhängig von den Ausschusssitzungen – die Kontakte, die der Arbeitgeber zu den einzelnen Ausschussmitgliedern unterhält. Denn oft lassen sich hier Probleme lösen, ohne dass es zu einer größeren Auseinandersetzung kommen muss. Nutzen Sie also diesen Kommunikationsweg und motivieren Sie auch Ihre Ausschussmitglieder dazu, diesen zu nutzen. Denn Sie haben die Chance, dass einzelne Betriebsräte mit dem Arbeitgeber eine intensive Zusammenarbeit aufbauen, die sich später für Sie bezahlt macht.

Achten Sie darauf, dass die Ausschussarbeit

• wöchentlich,

•  14-tägig oder

• einmal im Monat bzw.

• im Vierteljahr

turnusmäßig begleitet wird. Hier werden dann im Regelfall auch die Dinge beiläufig besprochen, von denen Ihr Arbeitgeber überhaupt nicht oder viel zu spät etwas mitbekommen würden.

Tipp 5: Haben Sie feste Kommunikationspartner definiert?

Ganz besonders wichtig für die Kommunikation sind feste Ansprechpartner. Legen Sie speziell auf Ihrer Seite fest,

• wer wofür zuständig ist,

• wohin sich welches Betriebsratsmitglied wenden kann,

• wer in der Geschäftsleitung als unmittelbarer Gesprächspartner zur Verfügung steht.

Das schafft Klarheit und sorgt für feste Zuständigkeiten. Jede Unklarheit kann zu Unsicherheiten und Fehlern führen und damit der Zusammenarbeit insgesamt schaden. Weitere wichtige Punkte für eine funktionierende Kommunikation sind

• die Festlegung des Verfahrens bei Ihrer Information,

• die Kenntnis der Zuständigkeit bestimmter Betriebsräte für Fachthemen (in der Regel sind dies Mitglieder des Betriebsausschusses oder der Fachausschüsse) (§§ 27, 28 BetrVG),

• die Festlegung routinemäßiger Austauschgespräche mit dem Arbeitgeber,

• die Sicherstellung eines ständigen Dialogs durch Ausschusssitzungen, Arbeitskreise, gemeinsame Seminare oder informelle Zusammenkünfte,

• die Bildung von gemeinsamen Projektteams oder Fach-Arbeitsgruppen

• Klausurtagungen, speziell bei neuen, umfassenden Vereinbarungen oder vor Betriebsänderungen.

Beispiel: Neue Technik – neue Vorgehensweise

Arbeitgeber F. plant den Einsatz neuer Technologien zur Standardisierung von Arbeitsabläufen. Diese neue Kommunikations­und Technikstrategie stellt er dem Betriebsrat in einer Veranstaltung vor.

Die Folge: Diese Gelegenheit sollte Arbeitgeber F. dazu nutzen, um mit seinem Betriebsrat die Informationswege für diese Maßnahmen konkret festzulegen. Es ist eine Chance zur Optimierung der Informationskanäle und eine rechtzeitige Beteiligung des Betriebsrats kann hier wahre Wunder bei der späteren Umsetzung bewirken.

Tipp 6: Dokumentation hilft!

Auch die Dokumentation wichtiger Gespräche oder Ergebnisse ist ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Kommunikation mit dem Arbeitgeber. Professionelle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber erfordert nämlich auch manche Pflichtaufgaben. Hierzu gehört die Dokumentation der wichtigsten Ergebnisse der Gespräche.

In der betrieblichen Praxis besteht immer wieder die Gefahr, dass die Kommunikation zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber durch das aktuelle Tagesgeschäft unterbrochen oder durch aktuelle Fälle überholt wird. Meistens ist es dann die fehlende oder vernachlässigte Kommunikation, die die Zusammenarbeit trübt. Sie sollten darauf bestehen, dass die wichtigsten Ausschüsse und Gremien ihre Arbeit, speziell die Ergebnisse, schriftlich dokumentieren. Sie müssen sofort nachprüfen können, wer mit welcher Information an wen herangetreten ist, welche Informationen von wem an wen weitergegeben worden sind, und vor allem, wann das geschehen ist.

Die Dokumentation, beispielsweise in Form von Ergebnisprotokollen, ist zwar lästige Pflichtarbeit, sie vermindert aber die Gefahr von absolut vermeidbaren Streitigkeiten. Sie können außerdem schnell nachprüfen, wie der aktuelle Informationsstand ist. Auch Meinungen, Ratschläge oder Anregungen gehen so nicht verloren.

Checkliste: Was Sie für eine optimale Kommunikation tun sollten

  • Haben Sie sich in letzter Zeit immer den Gesprächswünschen des Arbeitgebers gestellt?
  • Sind Sie anhand von konkreten Beispielen der letzten Zeit kompromissbereit gewesen?
  • Achten Sie auf Umgangsformen, wenn Sie mit dem Arbeitgeber zusammen sind?
  • Werden regelmäßig Ausschusssitzungen abgehalten?
  • Sind Kommunikationsabläufe und Kommunikationspartner festgelegt?
  • Achten Sie auf eine sorgfältige Dokumentation wichtiger Verhandlungen?

© 11/2019 VNR AG

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