KI am Arbeitsplatz – Was darf der Arbeitgeber, wann muss der Betriebsrat mitreden

26. Juli 2025
KI am Arbeitsplatz - Betriebsrat diskutiert über Einführung von Künstlicher Intelligenz und Mitarbeiterüberwachung

Die rasante Entwicklung Künstlicher Intelligenz verändert die moderne Arbeitswelt grundlegend. Immer mehr Unternehmen setzen auf intelligente Systeme zur Automatisierung von Prozessen, Leistungsanalyse oder Personalauswahl. Doch KI am Arbeitsplatz bringt nicht nur technische Innovationen mit sich, sondern auch rechtliche Herausforderungen und neue Fragen zur Mitbestimmung. Wann dürfen Arbeitgeber eigenständig über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz entscheiden und in welchen Fällen ist die Zustimmung des Betriebsrats zwingend erforderlich? Diese komplexe Thematik erfordert eine differenzierte Betrachtung der aktuellen Rechtslage und der praktischen Auswirkungen auf die Belegschaft.

Die rechtlichen Grundlagen für KI am Arbeitsplatz sind noch nicht vollständig entwickelt, da die Technologie schneller voranschreitet als die Gesetzgebung. Dennoch greifen bereits heute verschiedene arbeitsrechtliche Bestimmungen, die sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte kennen sollten. Das Betriebsverfassungsgesetz bietet dabei den zentralen Rahmen für die Mitbestimmung bei technischen Neuerungen. Entscheidend ist jedoch die konkrete Ausgestaltung und der Verwendungszweck der KI-Systeme im betrieblichen Alltag.

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei KI am Arbeitsplatz

Der Betriebsrat verfügt über umfassende Mitbestimmungsrechte, wenn Künstliche Intelligenz zur Überwachung oder Leistungskontrolle der Arbeitnehmer eingesetzt wird. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Zustimmung der Arbeitnehmervertretung erforderlich, sobald technische Einrichtungen eingeführt werden, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Dies trifft auf viele KI-Anwendungen zu, da diese häufig Daten sammeln und auswerten, die Rückschlüsse auf die Arbeitsleistung zulassen.

Besonders relevant wird die Mitbestimmung bei KI-Systemen zur Zeiterfassung, Produktivitätsmessung oder Qualitätskontrolle. Auch Chatbots, die Kundengespräche analysieren, oder Algorithmen zur Bewertung von Homeoffice-Tätigkeiten fallen unter diese Regelung. Der Betriebsrat kann nicht nur die Einführung ablehnen, sondern auch Modifikationen der Software oder zusätzliche Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten fordern.

Ein weiterer wichtiger Mitbestimmungsbereich betrifft die Personalauswahl und -beurteilung durch KI am Arbeitsplatz. Wenn Algorithmen bei Bewerbungsverfahren, Leistungsbeurteilungen oder Beförderungsentscheidungen eingesetzt werden, hat der Betriebsrat nach § 94 und § 95 BetrVG entsprechende Mitwirkungsrechte. Diese erstrecken sich sowohl auf die Auswahlkriterien als auch auf die technische Umsetzung der KI-Systeme.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bereits Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt entwickelt und betont dabei die Bedeutung der Mitbestimmung. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Betriebsrat frühzeitig über geplante KI-Implementierungen zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen, bevor entsprechende Systeme aktiviert werden.

Die Mitbestimmung umfasst auch die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit KI-Technologien. Der Betriebsrat kann Weiterbildungsmaßnahmen fordern und auf die Qualifikation der Beschäftigten für die veränderten Arbeitsanforderungen bestehen. Dies ist besonders wichtig, da KI am Arbeitsplatz oft zu grundlegenden Veränderungen in den Tätigkeitsprofilen führt.

Zusätzlich haben Betriebsräte das Recht, externe Sachverständige hinzuzuziehen, wenn die Bewertung von KI-Systemen spezielle Fachkenntnisse erfordert. Diese Expertise ist oft unerlässlich, um die Funktionsweise komplexer Algorithmen zu verstehen und deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmer sachgerecht beurteilen zu können.

KI am Arbeitsplatz: Betriebsrat prüft Einsatz Künstlicher Intelligenz bei Überwachung und Personalauswahl

Grenzen der Arbeitgeberautonomie bei Künstlicher Intelligenz

Während Arbeitgeber grundsätzlich über die technische Ausstattung ihres Betriebs entscheiden können, sind sie bei KI am Arbeitsplatz an strenge rechtliche Grenzen gebunden. Die unilaterale Einführung von KI-Systemen ohne Beteiligung des Betriebsrats kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben und sogar zur Unwirksamkeit der getroffenen Maßnahmen führen.

Besonders problematisch wird es, wenn Künstliche Intelligenz zur verdeckten Überwachung eingesetzt wird. Arbeitgeber dürfen nicht heimlich KI-Tools installieren, die das Verhalten der Beschäftigten analysieren, ohne diese darüber zu informieren und die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können sowohl arbeitsrechtliche als auch datenschutzrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.

Die Transparenzpflicht ist ein zentraler Aspekt beim Einsatz von KI am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer haben das Recht zu erfahren, welche KI-Systeme verwendet werden, welche Daten gesammelt werden und wie diese zur Bewertung ihrer Leistung herangezogen werden. Algorithmen müssen nachvollziehbar sein und dürfen nicht zu automatisierten Entscheidungen führen, die sich negativ auf die Beschäftigten auswirken, ohne dass eine menschliche Überprüfung möglich ist.

Datenschutzrechtliche Bestimmungen der DSGVO ergänzen die arbeitsrechtlichen Vorgaben und setzen zusätzliche Grenzen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme erfordert eine Rechtsgrundlage und muss verhältnismäßig sein. Besonders sensible Bereiche wie die Analyse von Gesichtsausdrücken oder Stimmmustern zur Bewertung der Arbeitsleistung sind rechtlich hochumstritten.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weist darauf hin, dass KI-Systeme auch Sicherheitsrisiken bergen können, die bei der Implementierung berücksichtigt werden müssen. Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die IT-Sicherheit und müssen sicherstellen, dass KI am Arbeitsplatz nicht zu Datenlecks oder Cyberangriffen führt.

Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die Diskriminierung durch KI-Algorithmen. Wenn Künstliche Intelligenz zu benachteiligenden Entscheidungen gegenüber bestimmten Personengruppen führt, kann dies arbeitsrechtliche und gleichstellungsrechtliche Probleme verursachen. Arbeitgeber müssen daher die Funktionsweise ihrer KI-Systeme regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass keine unzulässigen Benachteiligungen entstehen.

Praktische Umsetzung und Zukunftsperspektiven für KI am Arbeitsplatz

Die erfolgreiche Integration von KI am Arbeitsplatz erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten. Bewährte Praxis zeigt, dass frühzeitige Kommunikation und transparente Planungsprozesse Konflikte vermeiden und zu besseren Lösungen führen. Unternehmen sollten Betriebsräte bereits in der Planungsphase über geplante KI-Implementierungen informieren und gemeinsam Betriebsvereinbarungen entwickeln.

Detaillierte Betriebsvereinbarungen sind unerlässlich, um alle Aspekte des KI-Einsatzes zu regeln. Diese sollten Zweck und Funktionsweise der Künstlichen Intelligenz definieren, Datenschutzmaßnahmen festlegen und Kontrollmechanismen etablieren. Auch die Schulung der Mitarbeiter und die regelmäßige Überprüfung der KI-Systeme müssen vertraglich vereinbart werden.

Die technische Entwicklung schreitet so schnell voran, dass bestehende Betriebsvereinbarungen regelmäßig angepasst werden müssen. Neue KI-Funktionen oder veränderte Einsatzbereiche erfordern oft Nachverhandlungen zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung. Eine flexible Gestaltung der Vereinbarungen ist daher empfehlenswert.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen vulnerable Gruppen wie ältere Arbeitnehmer, Menschen mit Behinderungen oder Beschäftigte mit geringeren digitalen Kompetenzen. KI am Arbeitsplatz darf nicht zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft führen, in der manche Mitarbeiter benachteiligt werden. Gezielte Unterstützungsmaßnahmen und individuelle Anpassungen der KI-Systeme können hier Abhilfe schaffen.

Die Zukunft wird weitere rechtliche Entwicklungen bringen. Die Europäische Union arbeitet an umfassenden Regelungen für Künstliche Intelligenz, die auch den Arbeitsplatz betreffen werden. Betriebsräte und Arbeitgeber müssen sich kontinuierlich über neue rechtliche Anforderungen informieren und ihre Vereinbarungen entsprechend anpassen.

Erfolgreiche KI-Implementierungen zeichnen sich durch Partizipation, Transparenz und kontinuierliche Evaluation aus. Wenn alle Beteiligten konstruktiv zusammenarbeiten, kann KI am Arbeitsplatz sowohl die Effizienz steigern als auch die Arbeitsbedingungen verbessern. Der Schlüssel liegt in der Balance zwischen technologischem Fortschritt und dem Schutz der Arbeitnehmerrechte durch wirksame Mitbestimmung.

Betriebsrat Mitbestimmung
Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge
Schulungstermin buchen
Ihr Lotsenservice
Rufen Sie unser Service-Team jederzeit kostenlos an:
Tel.: +49 228 9550-290
E-Mail: team@smart-br.net
Oder buchen Sie jetzt Ihren unverbindlichen Schulungstermin bei unserem Smart BR-Serviceteam:
Wir zeigen Ihnen wie Sie jederzeit und von jedem Ort jedes Mitbestimmungsproblem lösen!
Wie Sie mit wenigen Klicks auf rechtsichere Fachinformationen und Arbeitshilfen zugreifen können.
Wie Sie individuelle Zugänge anlegen und Ihre Betriebsratsarbeit optimieren können.
Produkt Manager
Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Online-Termin.
Kristin Richter, Produktmanagerin von Smart BR.