Arbeitnehmerüberwachung: Was ist rechtlich zulässig?

28. September 2024

Die meisten Arbeitnehmer verbringen den Großteil Ihrer Woche am Arbeitsplatz beziehungsweise vor dem Rechner. Hierfür erhalten Sie eine vorher vereinbarte Vergütung vom Arbeitgeber. Dieser hat selbstverständlich ein Interesse daran, die geleistete Arbeit zu überprüfen. Doch wie viel Überwachung am Arbeitsplatz ist rechtlich zulässig? Und wann muss sich der Betriebsrat einschalten?

Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Rahmenbedingungen und aktuelle Entscheidungen.

Warum möchten Unternehmen Ihre Mitarbeiter überwachen?

Durch das digitale Zeitalter hat sich die Überwachung am Arbeitsplatz heute größtenteils auf den Computer verlagert. Während Vorgesetzte ihren Angestellten früher öfter persönlich einen Besuch abgestattet und die geleistete Arbeit kontrolliert haben, soll heute Software für die Einhaltung der Arbeitszeiten sorgen.

Das kann unterschiedliche Gründe haben:

  • Kontrolle der regelmäßigen Arbeitszeiten und Überstunden
  • Bestimmung des Aufenthaltsortes, besonders im Außendienst
  • Verhinderung des Diebstahls von Firmeneigentum
  • Überprüfung der Internetaktivitäten (Verbot von privater Nutzung)
  • Verbesserung der Kundenzufriedenheit und Servicequalität

In der Regel soll die Überwachung Leistungen auf den Prüfstand stellen oder konkrete Fehler aufdecken. In Deutschland müssen sich Arbeitnehmer jedoch nicht alle Kontrollen gefallen lassen. Bei einigen Handlungen ist es möglich, sich zu wehren und den Betriebsrat einzuschalten.

Rechtlich zulässige Überwachungsmaßnahmen im Überblick

In Deutschland grenzen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutzgrundverordnung die Möglichkeiten für Überwachung am Arbeitsplatz ein. Hieraus ergeben sich rechtlich zulässige sowie unzulässige Maßnahmen und die jeweils notwendigen Voraussetzungen. Wir schauen uns zwei beliebte Überwachungsmaßnahmen an.

Kameraüberwachung am Arbeitsplatz

Zu einer beliebten Überwachungsmaßnahme zählt in Deutschland die Videoüberwachung des Arbeitsplatzes. Diese ist immer dann rechtlich zulässig, wenn der Arbeitgeber dafür einen nachvollziehbaren Grund vorlegen kann und deutlich sichtbar darauf hinweist (§ 4 BDSG). Wichtig hierbei ist, dass die Überwachung ohne eine Tonaufnahme stattfinden muss.

Wichtig: Verdächtigt der Arbeitgeber einen Mitarbeiter, sich einer Straftat oder eines Fehlverhaltens schuldig gemacht zu haben, kann er diesen unter bestimmten Voraussetzungen kurz auch verdeckt überwachen. Grundsätzlich unzulässig ist Videoüberwachung in Schlafräumen, den sanitären Anlagen, den Umkleideräumen und den Toiletten.

GPS-Überwachung im Außendienst

GPS-Systeme werden heute beispielsweise von Speditionen genutzt, um die jeweiligen Fahrstrecken zu optimieren. Unter bestimmten Voraussetzungen und der Einhaltung des BDSG sind diese Überwachungsmaßnahmen zulässig. Es muss allerdings immer ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an der Verfolgung nachgewiesen werden. Wann dieser also morgens zum Büro fährt, ist kein triftiger Grund. Grundsätzlich muss zudem auf das Tracking hingewiesen werden, etwa in einem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung. Dieser stimmt der Arbeitgeber anschließend zu.

Wichtig: Bei der GPS-Überwachung gibt es Grenzen. So dürfen Arbeitgeber beispielsweise nicht die genaue Geschwindigkeit oder die Pausenzeiten kontrollieren.

Rolle des Betriebsrats: Was tun, wenn unrechtmäßige Überwachungen eingeführt werden?

Hierzu ein Beispiel: Der Arbeitgeber installiert eine Software auf dem PC, mit welcher sich alle Aktivitäten genaustens rückwirkend einsehen lassen. Einen Grund hierfür gibt er nicht an, zudem wird die Überwachung nicht angekündigt. In diesem Fall ist die Maßnahme unverhältnismäßig und der Arbeitnehmer kann dagegen vorgehen.

Der Betriebsrat ist in einem solchen Fall die erste Anlaufstelle für alle Arbeitnehmer. Er hat ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht bei allen Maßnahmen, die zur Überwachung der Leistung oder des Verhaltens von Mitarbeitern eingeführt werden (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Wurden diese Maßnahmen ohne Zustimmung eingeführt, kann der Betriebsrat rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber einleiten.

Zudem: Unter Umständen und nach Einschaltung des Betriebsrats bei unrechtmäßiger Überwachung ist es möglich, die Arbeit kurzzeitig niederzulegen. Denn nur so können die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben gewährt werden.

Arbeitnehmerrechte Betrebsrat Überwachungspflicht
Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge
Schulungstermin buchen
Ihr Lotsenservice
Rufen Sie unser Service-Team jederzeit kostenlos an:
Tel.: +49 228 9550-290
E-Mail: team@smart-br.net
Oder buchen Sie jetzt Ihren unverbindlichen Schulungstermin bei unserem Smart BR-Serviceteam:
Wir zeigen Ihnen wie Sie jederzeit und von jedem Ort jedes Mitbestimmungsproblem lösen!
Wie Sie mit wenigen Klicks auf rechtsichere Fachinformationen und Arbeitshilfen zugreifen können.
Wie Sie individuelle Zugänge anlegen und Ihre Betriebsratsarbeit optimieren können.
Produkt Manager
Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Online-Termin.
Kristin Richter, Produktmanagerin von Smart BR.