Wahlvorstand bestellen: Die Fristen und die rechtssichere Einladung zur ersten Wahlversammlung 2026 (Jetzt starten!)

11. Dezember 2025
Drei Arbeitnehmer, die ein Dokument zur Einberufung der Wahlversammlung unterzeichnen und damit den Startschuss für die Betriebsratswahl 2026 geben.

Die Betriebsratswahlen 2026 finden im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai statt. Wer sich auf dem Papier in Sicherheit wiegt, weil die Wahl erst im Frühjahr liegt, irrt sich gewaltig. Die kritischste Phase beginnt bereits jetzt. Der wichtigste Startschuss für eine erfolgreiche und rechtssichere Wahl ist die rechtzeitige Bestellung des Wahlvorstands (WV). Dieses Gremium organisiert die gesamte Wahl. Der erste offizielle Akt ist die Einladung zur Wahlversammlung. Versäumnisse oder Formfehler in dieser frühen Phase sind die häufigste Ursache für spätere Anfechtungen der gesamten Wahl.

Dieser Beitrag ist ein dringender Aufruf zum Handeln. Wir zeigen Ihnen, welche Fristen Sie unbedingt einhalten müssen und wie Sie die Wahlversammlung rechtssicher einberufen. Jetzt ist der Zeitpunkt für alle im Betrieb, die Mitbestimmung wollen, aktiv zu werden.

Fristen im Blick: Warum der Wahlvorstand jetzt bestellt werden muss

Die Wahl des Betriebsrats kann nur von einem ordnungsgemäß bestellten Wahlvorstand durchgeführt werden. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sieht zwei Hauptverfahren vor: das normale Wahlverfahren und das vereinfachte Wahlverfahren. Die Fristen zur Bestellung des WV hängen vom jeweiligen Verfahren ab.

1. Normales Wahlverfahren: (Regelfall bei Betrieben ab 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern oder bei Vereinbarung)

  • Der WV muss spätestens zehn Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe bestellt sein (§ 16 Abs. 1 BetrVG).
  • Konkretes Beispiel: Soll die Wahl im März 2026 stattfinden, muss der WV Mitte bis Ende Dezember 2025 stehen.

2. Vereinfachtes Wahlverfahren: (Betriebe mit 5 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern; kann bei 51 bis 100 Mitarbeitern vereinbart werden)

  • Der WV muss spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe bestellt sein (§ 14a Abs. 1 BetrVG).
  • Konkretes Beispiel: Bei Wahl im März 2026 muss der WV Mitte Januar 2026 stehen.

Ist bereits ein Betriebsrat im Amt, muss dieser den Wahlvorstand bestellen. Er sollte dies frühzeitig tun, um dem WV genügend Zeit für die aufwendigen Vorbereitungen zu geben. Existiert noch kein Betriebsrat, wird der WV auf der ersten Wahlversammlung gewählt. Diese wird auf Initiative von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft einberufen. Die Einhaltung der Frist ist kritisch. Geschieht die Bestellung des WV zu spät, können Sie den Wahlzeitraum im Frühjahr verpassen.

Ein Terminkalender mit rot markierten Fristen für die Bestellung des Wahlvorstands, daneben eine Aushang-Notiz mit der Einladung zur Wahlversammlung 2026.

Die erste Wahlversammlung: Rechtssichere Einberufung

In Betrieben ohne bestehenden Betriebsrat ist die erste Wahlversammlung der Gründungsakt der betrieblichen Mitbestimmung. Hier wird der Wahlvorstand gewählt. Die Einladung zu dieser Versammlung muss formal korrekt erfolgen, da dies der erste formelle Schritt des gesamten Wahlprozesses ist.

Die Initiative zur Einberufung muss von den Wahlberechtigten ausgehen. Die Einladung sollte folgende Punkte unbedingt enthalten:

  • Zweck: Die Einladung muss klar den Zweck nennen: Wahl des Wahlvorstands für die Betriebsratswahl 2026.
  • Ort, Datum, Uhrzeit: Diese Angaben müssen präzise sein. Die Versammlung muss während der Arbeitszeit stattfinden (§ 44 BetrVG).
  • Unterschriften: Die Einladung muss von den mindestens drei wahlberechtigten Initiatoren unterschrieben sein.
  • Veröffentlichung: Die Bekanntmachung muss so erfolgen, dass alle wahlberechtigten Arbeitnehmer davon Kenntnis nehmen können. Das erfolgt in der Regel durch Aushang an geeigneter Stelle im Betrieb.

Nur wenn die Einladung zur Wahlversammlung formell korrekt ist, kann der dort gewählte Wahlvorstand seine Arbeit rechtssicher beginnen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in ständiger Rechtsprechung die Formstrenge des Wahlverfahrens betont. Formfehler bei der Einladung können später zur Wahlanfechtung führen. Daher ist präzises Vorgehen jetzt elementar. Die Initiatoren sollten sich bei Unsicherheiten juristischen Rat bei den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften oder spezialisierten Anwälten holen. Weitere verlässliche Informationen zum korrekten Verfahren bietet auch die DGB-Rechtsschutz GmbH auf ihrer Webseite.

Fehler vermeiden: Die Tücken bei der Bestellung

Die häufigsten Fehler, die zur Anfechtung führen und die Wahlversammlung ungültig machen können, sind:

  1. Falsche Zählweise: Wird die Anzahl der wahlberechtigten Mitarbeiter falsch eingeschätzt (z.B. 49 statt 51), wird das falsche Wahlverfahren angewendet. Dies ist ein grober Fehler und macht die Wahl anfechtbar.
  2. Fehlende Unterschriften: Die Initiatoren vergessen, die Einladung zur ersten Wahlversammlung von der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanzahl an Personen unterzeichnen zu lassen.
  3. Wahlberechtigung: Es wird eine Person in den WV gewählt, die selbst nicht wahlberechtigt ist.
  4. Nichtöffentlichkeit: Die Einladung wird nicht an alle Wahlberechtigten bekannt gegeben (z.B. nur im Intranet, obwohl nicht alle Zugang haben).

Der rechtzeitig und korrekt bestellte Wahlvorstand ist das Fundament für die gesamte Betriebsratswahl 2026. Er ist dafür verantwortlich, die Wählerliste zu erstellen, die Wahlausschreibung zu erlassen und die Stimmen auszuzählen. Wer jetzt (Ende 2025) die Fristen für die Bestellung des WV im Blick hat und die Wahlversammlung formal korrekt vorbereitet, sichert die Grundlage für die neue Interessensvertretung. Warten Sie nicht länger, denn die Fristen sind starr und nicht verhandelbar.

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Die Planung und Durchführung einer rechtssicheren Betriebsratswahl erfordert Präzision und Überblick. Das Wahlcockpit von smart-BR.net bietet Ihrem Wahlvorstand digitale Unterstützung: von der automatischen Fristenberechnung über die Erstellung der Wählerliste bis zur Dokumentation aller Verfahrensschritte. So behalten Sie den Überblick und minimieren das Risiko von Formfehlern.

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